EU-Trilog zum NZIA: Rückenwind für Resilienz-Boni
Die Verordnung legt einen Richtwert für den Anteil an heimischer Produktion für strategisch wichtige Klimasschutztechnologien fest, die helfen sollen, das sogenannte Netto-Null-Ziel für Treibhausgase bis 2050 zu erreichen. Für diese Netto-Null-Technologien öffnet der NZIA einen besonderen Subventionsrahmen. Zu ihnen zählen neben erneuerbaren Energien, Elektrolyseuren, Batterien und anderen Energiewendetechnologien nun allerdings auch umstrittene Technologien wie Atomkraft und die Kohlenstoffspeicherung (Carbon Capture and Storage – CCS).
NZIA stützt Resilienz-Bonus-Debatte
Ein Punkt der EU-Einigung, der die Solar- und Windbranche in Deutschland aktuell besonders interessieren dürfte, sind die Aussagen im NZIA zu möglichen Resilienz-Förderungen für heimische Produkte. Der Trilog-Kompromiss verpflichtet Behörden, Nachhaltigkeits- und Resilienzkriterien für bestimmte Netto-Null-Technologien sowohl bei Vergabeverfahren als auch bei Auktionen einzuhalten. Für solche Auktionen, wie sie in Deutschland nach dem EEG für Wind- und Solarparks von der Bundesnetzagentur veranstaltet werden, legt der NZIA-Entwurf verbindliche Kriterien fest. Neben Nachhaltigkeit, Cybersicherheit, verantwortungsvollem unternehmerisches Handeln sind auch Resilienzkriterien gefordert. Diese Kriterien müssen aber nur für mindestens 30 Prozent der jährlich von einem Mitgliedstaat versteigerten Anlagenleistung oder 6 Gigawatt gelten.
Für den Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) bewertet dessen Präsidentin Simone Peter diese neue Vorgabe aus Brüssel mit gemischten Gefühlen: „Das klare Signal für mehr Resilienz ist wichtig. Gleiche Vorgaben für die Produktion von Solarmodulen und Windenergieanlagen zu machen, bedeutet jedoch, Äpfel wie Birnen zu behandeln. Bei der Umsetzung des NZIA sollte hier dringend unterschieden werden, um alle Technologien passgenau fördern zu können.“
Resilienz-Boni im Solarpaket
Dies ist Aufgabe des Gesetzgebers in Deutschland. Mit dem Solarpaket, dessen geplante Verabschiedung vor Weihnachten größtenteils verschoben worden ist, hätte die Ampelkoalition aktuell eine Chance in Vorleistung zu gehen. Doch die Resilienz-Boni für PV-Anlagen aus anteilig europäischer Produktion, für die der Bundesverband Solarwirtschaft einen Formulierungsvorschlag gemacht hat, sind innerhalb der Ampelkoalition und auch in interessierten Teilen der Branche umstritten. Vor dem Hintergrund des Zuschussbedarfs des EEG-Kontos tun sich vor allem FDP-Politiker schwer, bei dem Thema über ihren Schatten zu springen. Bislang steht die Aussage der Koalition im Raum, das Solarpaket noch im Februar im Parlament beschließen zu wollen. Neben zahlreichen geeinigten Punkten haben sich aber im Verlauf des langen parlamentarischen Verfahrens vielfältige Baustellen ergeben, die noch offen sind.
NZIA: Beschleunigung in Net-Zero Valleys
Ein weiterer Aspekt des NZIA betrifft die Genehmigungsprozesse. Wie bereits durch die kürzlich verlängerte EU-Notfallverordnung und die innerhalb der nächsten Jahre von den Mitgliedsländern in nationales Recht umzusetzende Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III), drückt die EU bei den Genehmigungsverfahren weiter aufs Tempo. Laut der Trilog-Einigung führt Europa nun das Konzept der „Net-Zero Acceleration Valleys“ ein. Mitgliedsstaaten dürfen Cluster schaffen, in denen Industrien für erneuerbare Energien und andere Netto-Null-Technologien unbürokratischer und schneller angesiedelt werden können. Gemeint sind damit neben klassischen Industrie-Clustern offenbar auch Wind- und Solar-Vorranggebiete, so genannte Go-To-Areas. Hier sollen strategische Umweltverträglichkeitsprüfungen des gesamten Gebiets dazu beitragen, die anschließende Planung einzelner Projekte zu straffen. Für Deutschland hat die Ampelregierung hier mit dem Windflächenbedarfsgesetz bereits Weichen gestellt.
Der Kompromiss der Trilog-Unterhändler:innen muss nun noch vom Europäischen Parlament und dem Rat der Mitgliedsländer formal angenommen werden. Dies gilt als Formsache. Alsdann tritt der NZIA mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gilt unmittelbar. EU-Verordnungen müssen im Gegensatz zu EU-Richtlinien nicht langwierig in nationales Recht übersetzt werden.
Autor: Guido Bröer | © Solarthemen Media GmbH