Mieterstrom: Einhundert fordert einheitliche Meldeprozesse für Kundenanlagen

Grafik zeigt Haus mit PV-Modulen und Wohnungen - Symbolbild für Kundenanlage beim Mieterstrom.Grafik: Einhundert
Die PV-Anlage und die Verbraucher gehören in Mieterstrom-Projekten zu einer gemeinsamen Kundenanlage.
Der Mieterstromdienstleister Einhundert Energie fordert einheitliche Verfahren für die Freigabe- und Meldeprozesse sogenannter Kundenlagen. Das soll ein bundesweites Rollout von PV-Mieterstrom-Projekten erleichtern.

Für Einhundert Energie ist das einheitliche Verfahren zum Anmelden der Kundenanlagen besonders wichtig, da das Start-up im im Gegensatz zu vielen lokal orientierten Mieterstrom-Genossenschaften stark auf den bundesweiten Einsatz und die Skalierung seiner Angebote setzt. Laut Pressemitteilung teilen „weitere innovative Unternehmen der Energiebranche“ diesen Wunsch – genannt werden diese aber nicht. „Um den Ausbau von erneuerbaren Energien auf Gebäuden schnell voranzutreiben, benötigen wir standardisierte Prozesse in den Meldeverfahren für Mieterstromprojekte. Nur so kann die Dekarbonisierung im Immobiliensektor gelingen”, sagt Ernesto Garnier, CEO und Gründer von Einhundert.

Konsultation für neues Kundenanlagen-Meldeverfahren wurde ausgesetzt

Das Unternehmen bezieht sich dabei auf das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende, kurz GNDEW und das nun anstehenden neuen Solarpaket. Mit diesen Gesetzen habe die Regierung Schritte eingeleitet, um sogenannte Kundenanlagen regulatorisch zu vereinfachen.

Mieterstrom-Projekte basieren nahezu immer auf dem Konzept der Kundenanlagen. Eine Kundenanlage fasst mehrere Komponenten – zum Beispiel PV-Anlage, Speicher, Wärmepumpe und mehrere Mieterstromkunden – hinter einem gemeinsamen Netzanschluss zusammen. Anstelle der Zähler der einzelnen Mieterstromkunden oder der PV-Anlage gilt dann zum Beispiel der Hausanschluss als Schnittstelle mit dem Netz. Gegenüber dem Netzbetreiber verhält sich die Kundeanlage dann wie ein einzelner Verbraucher. Ein gemeinsames Energiemanagementsystem kann die Prozesse noch optimieren, sodass möglichst viel Strom intern genutzt und der Austausch mit dem Netz minimiert wird. Eine solche Kundenanlage muss beim Netzbetreiber angemeldet werden – und dabei wird es meistens kompliziert. Die Prozesse sind nämlich von Netz zu Netz verschieden.  

Bevor es einfacher wird, stehen aber erstmal noch kompliziertere Diskussionen und Entscheidungen an. Die Bundesnetzagentur soll diese Prozesse nämlich standardisieren. Dazu veröffentlichte sie die „Mitteilung Nr. 37 zu den Datenformaten zur Abwicklung der Marktkommunikation” und startete einen Konsultationsprozess. Allerdings hätten einige Verteilnetzbetreiber Bedenken geäußert, sodass der Prozess ausgesetzt worden sei, so Einhundert. Das Mieterstromunternehmen fordert nun, die Konsultationen schnell wieder aufzunehmen, um am 1. April die neuen Datenformate einführen zu können.

Auch für Quartierstrom-Projekte ist es in der Regel nötig, eine Kundenanlage anzumelden, wie in diesem Projekt der TH Köln und des SFV.

Quelle: Einhundert | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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