EU-Kommission gibt grünes Licht für Klimaschutzverträge
Die Europäische Kommission hat laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) die beihilferechtliche Genehmigung für das Instrument der Klimaschutzverträge erteilt. In Kürze will das BMWK den ersten Förderaufruf starten. Mit den Klimaschutzverträgen sollen Unternehmen in Deutschland die Kosten der Transformation auf eine kohlenstofffreie Wirtschaftsweise besser kompensieren und absichern können. Bereits bei den Vorbereitungen im letzten Jahr gab es laut BMWK dafür eine große Resonanz der Wirtschaft.
„Jetzt eröffnen sich ganz neue Entwicklungs- und Innovationsmöglichkeiten – vor allem für Branchen mit hohem Energieverbrauch. Energieintensive Unternehmen können nun neue Technologien einsetzen und auf klimafreundliche Energien umstellen“, sagt Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck. „Das neue Verfahren sorgt für nachhaltige Wertschöpfung mit wegeweisenden, klimafreundlichen Technologien und für zukunftsfähige Arbeitsplätze in Deutschland. Auch der Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur wird damit besser vorangetrieben.“
Klimaschutzverträge sollen moderne, klimafreundliche Produktionsverfahren in den energieintensiven Industriebranchen anstoßen, zum Beispiel in der Papier-, Glas-, Stahl- und Chemieindustrie. Dafür gleichen Klimaschutzverträge dort, wo Unternehmen klimafreundliche Produktionsverfahren gegenwärtig noch nicht konkurrenzfähig betreiben können, die Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Verfahren aus – für eine Laufzeit von 15 Jahren. Dadurch will der Bund unmittelbar große Mengen an Treibhausgasen vermeiden. Insgesamt sollen Emissionen in Höhe von rund 350 Millionen Tonnen CO2 über die Laufzeit des Förderprogramms bis 2045 reduziert werden.
Vor allem sollen die Klimaschutzverträge laut BMWK die dringend notwendige Markttransformation anstoßen: Klimaschutzverträge setzen einen Anreiz, dass Unternehmen die erforderlichen neuen Technologien und dafür notwendige Infrastrukturen schon jetzt in Deutschland entwickeln und bauen: Etwa Produktionsanlagen und Pipelines für Wasserstoff. Auch das Know-how in der Finanzierung, beim Bau und dem Betrieb von klimafreundlichen Anlagen sowie Märkte für klimafreundliche Endprodukte will der Bund damit entwickeln.
Für die Umsetzung der Klimaschutzverträge ist der Projektträger Jülich zuständig. Die Förderrichtlinie liegt seit Juni 2023 vor.
Quelle: BMWK | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH