Balkonsolaranlagen: Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages berät Erleichterungen

Im Bild Gebäude mit Steckersolargeräten, für deren Erlaubnis ein gesetzlicher Anspruch kommen soll.Foto: embeki / stock.adobe.com
Für Mieter:innen soll es einfacher werden, ein Balkonkraftwerk zu installieren.
Mieterinnen und Mieter sollen einen gesetzlichen Anspruch für die Erlaubnis von Steckersolargeräten erhalten. Dazu fand nun eine Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages statt.

„Wir begrüßen, dass Mieterinnen und Mieter einen gesetzlichen Anspruch gegenüber ihrem Vermietenden auf Erlaubnis zur Installation von Steckersolargeräten erhalten sollen. Die Erfahrungen aus der Beratungs- und Rechtssprechungspraxis im Mietrecht zeigen, dass ein dringender Bedarf an einem solchen Anspruch besteht“, sagt Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes.

Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung sei es, die erneuerbaren Energien verstärkt auszubauen. Steckersolargeräte haben einen gesamtgesellschaftlichen Nutzen und fördern die Energiewende. Das Gesetz sieht daher vor, dass Mieterinnen und Mietern einen Anspruch auf Erlaubnis von ihren Vermietenden zur Installation von Steckersolargeräten erhalten, um sich klimaschützend einbringen und Strom selbst erzeugen zu können. „Angesichts hoher Energiepreise haben Mieterinnen und Mieter ein großes Interesse daran, Strom für den Eigenbedarf über eine Balkonsolaranlage zu erzeugen“, so Weber-Moritz. „Die vorgesehene Regelung entspricht zudem dem Wunsch vieler Mieterinnen und Mieter nach umweltgerechtem Wohnen und ermöglicht ihnen einen einfacheren Zugang zu erneuerbaren Energien.“

Der Deutsche Mieterbund kritisiert, dass Mieterinnen und Mieter nach derzeitiger Gesetzeslage verpflichtet sind, die Solaranlage nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzubauen. Daher fordert er eine Einschränkung der generellen Rückbauverpflichtung dahingehend, dass Mieterinnen und Mieter nur dann zum Rückbau der Steckersolaranlage verpflichtet sind, wenn Vermietende hieran ein berechtigtes Interesse haben. „Verbleibt die Solaranlage in der Mietwohnung, so müssen Mietende für ihre getätigten Investitionen vom Vermietenden eine Entschädigung erhalten“, so Weber-Moritz. Denn die Solaranlage erhöht den Wert der Wohnung und kann von Vermieter:innen und Nachmieter:innen weiter genutzt werden. Aus diesem Grund fordert der Deutsche Mieterbund eine entsprechende Entschädigungsregelung.

Haus & Grund für Erlaubnis von Steckersolargeräten

Laut Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund, verschließt sich der Eigentümerverband nicht der Einführung einer neuen privilegierten Maßnahme für Steckersolargeräte. Die Einschränkung auf den Einbau an ausschließlich selbst genutzten Terrassen oder Balkonen sei dabei sinnvoll. Dieses hat die CDU/CSU-Fraktion in einem eigenen Gesetzentwurf so vorgesehen. Auch Simone Herpich, Vorsitzende des Vereins Balkon.Solar, begrüßt die Privilegierung von Steckersolargeräten.

Der Anspruch von Mieter:innen ein Balkonkraftwerk installieren zu dürfen, ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahme den Vermieter:innen nicht zumutbar ist. Die Deutsche Umwelthilfe kritisierte kürzlich, dass im Gesetzentwurf der Bundesregierung kein klarer Kriterienkatalog enthalten ist, der festlegt, wann dies der Fall ist.

Quelle: Deutscher Bundestag, Deutscher Mieterbund | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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