KfW: Neue Heizungsförderung für Hauseigentümer startet ab 27.2.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nimmt Anträge für die neue Heizungsförderung voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 entgegen. Das erklärte die bundeseigene Bank am Tag zuvor. Antragsteller könnten Privatpersonen sein, die Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen. Es geht dabei um den den neuen Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“, der die Nummer 458 trägt. Der Antrag lässt sich im „Kundenportal Meine KfW“ stellen. Der maximale Zuschuss beträgt dabei 23.500 Euro pro Heizung.
Zusätzlich stehe dem Antragstellerkreis voraussichtlich auch der zinsgünstige „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude“ (358, 359) zur Verfügung. Die beantragen läuft über die Hausbanken. Der Ergänzungskredit sei aber an Bedingungen geknüpft. Er sei nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits sei deshalb nicht möglich.
Die KfW kündigte an, dass für weitere Antragstellergruppen die Beantragung im weiteren Verlauf des Jahres 2024 möglich sein werde. Details dazu sind auf der Seite zur Heizungsförderung zu finden.
Die KfW ist seit diesem Jahr für die Förderung zuständig. Bis Ende letzten Jahres war das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) für die direkten Zuschüsse bei neuen Heizungen zuständig. Ab dem 1. Januar 2024 ist dafür die KfW Bank der Finanzierer. Nur für den Bau von Gebäudenetzen – sowie für Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik außerhalb der Heizung – verbleibt die Förderung beim Bafa.
Solarthemen und Solarserver haben die Thematik in den letzten Monaten intensiv begleitet.
Quelle: KfW | © Solarthemen Media GmbH