Ausschreibung für 5,5 GW Offshore-Wind mit qualitativen Kriterien
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat eine weitere Ausschreibung für Windenergieanlagen auf See (Offshore-Wind) gestartet. Wie die Behörde mitteilte, umfasst sie insgesamt 5.500 MW auf drei zentral voruntersuchten Flächen in der Nordsee. Sie liegen ca. 110 km nordwestlich von Borkum am Rande der Grenze zur niederländischen ausschließlichen Wirtschaftszone.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie habe die Flächen im Auftrag der Bundesnetzagentur voruntersucht. Dabei erhob sie wesentliche Informationen – etwa über die Meeresumwelt, den Baugrund und die wind- und ozeanographischen Verhältnisse. Diese werden im Rahmen der Ausschreibung allen Interessierten zur Verfügung stehen. Erfolgreiche Bieter müssen diese Untersuchungen – anders als bei den nicht zentral voruntersuchten Flächen – im Anschluss nicht mehr selbst durchführen.
Qualitative Zuschlagskriterien
Der Zuschlag erfolgt, wie erstmalig im letzten Jahr durchgeführt, nach einem gesetzlich vorgegebenen Punktesystem. Bis zu 60 Punkte werden für den Gebotswert vergeben, der die Zahlungsbereitschaft des Bieters widerspiegelt. Daneben finden auch sogenannte qualitative Kriterien Anwendung. Bewertet werden dabei der Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energieträgern bei der Herstellung der Windenergieanlagen, der Anteil von Auszubildenden, die Verwendung besonders umweltschonender Gründungsmethoden sowie der Umfang langfristiger Stromlieferungen an Dritte. Für die qualitativen Kriterien erhalten die Bietenden insgesamt bis zu 35 Punkte.
Die Zahlungen des erfolgreichen Bieters fließen zu 90 Prozent in die Stromkostensenkung. In den letzten Ausschreibungen zentral voruntersuchter Flächen im Jahr 2023, bei denen insgesamt 1.800 MW ausgeschrieben worden waren, hatte sich ein Gesamterlös von 784 Mio. Euro ergeben.
Gebote bis zum 1. August 2024
Gebote für die nun angekündigten Ausschreibungen seien bis zum 1. August 2024 abzugeben. Bei einem positiven Bescheid können die Bieter beim zuständigen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie die Plangenehmigung für die Bebauung der Flächen mit einem Offshore-Windpark beantragen. Zudem besteht ein Anspruch auf Anschluss des zu errichtenden Windparks an das Stromnetz zum Abtransport des in den Windenergieanlagen auf See erzeugten Stroms.
Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH