Heizungsförderung: Zuschüsse fließen erst ab September 2024
Die KfW hat zwar die Bearbeitung zur neuen Heizungsförderung unlängst aufgenommen; Zuschüsse wird sie aber erst ab September 2024 auszahlen. Darauf weist die bundeseigene Bank auf ihrer Internetseite hin. Dort heißt es zum einen grundsätzlich, dass die Förderung „unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel (steht). Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.“
Unter dem Unterpunkt „Konditionen“ listet die KfW dann die weiteren Schritte zur Antragsstellung auf. Interessenten können die Zuschüsse erst erhalten, nachdem die Arbeiten abgeschlossen sind. Dazu müssen sie sich eine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) durch eine „Expertin oder Experte für Energieeffizienz bzw. Fachunternehmerin oder Fachunternehmer“ ausstellen lassen, die die Arbeiten durchgeführt haben.
Im Anschluss können sie die Rechnungen einreichen. Dazu müssen sich sich idenfizieren. Dies ist aber erst ab September 2024 möglich. Ergo zahlt die KfW vorher die Zuschüsse nicht aus.
Die Kritik an dem Prozedere ist deutlich. „Es hat nur zwei Wochen seit Beginn der Antragsstellung gedauert, bis der nächste Skandal auf dem Tisch liegt“, sagt Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutsche Umwelthilfe (DUH). „Die Bundesregierung hat die Verbraucherinnen und Verbraucher an keiner Stelle im Vorfeld in Kenntnis gesetzt, dass die Auszahlung von Zuschüssen erst ab September möglich ist. Damit lässt die Ampel besonders Menschen mit niedrigen Einkommen im Regen stehen, die sich dieses Jahr eine neue Heizung einbauen möchten und schadet damit erheblich der flächendeckenden Umstellung auf erneuerbare Zukunftstechnologien wie der Wärmepumpe.“
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hatte ab Ende Februar damit begonnen, Anträge für die Heizungsförderung entgegenzunehmen. Bis Ende letzten Jahres war dafür noch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zuständig. Die Details der Förderung sind hier zu finden.
Quelle: KfW / DUH | © Solarthemen Media GmbH