Bundesnetzagentur erhöht Ausschreibungsvolumen für Windenergie an Land
Die Bundesnetzagentur hat die nächste Ausschreibung für die Windenergie an Land gestartet. Mit dieser Ausschreibung erhöht sich laut Angaben des Bundesverbands Windenergie (BWE) das Ausschreibungsvolumen auf jeweils 4.093 MW für die nächsten vier Ausschreibungsrunden. Das zusätzliche Volumen speist sich aus den im Vorjahr nicht bezuschlagten Mengen.
Ausschreibungsvolumen für Windenergie Motivation für die Branche
„Die Bundesnetzagentur hat nun Klarheit zu den Volumen der kommenden vier Ausschreibungen der Windenergie an Land geschaffen. Damit ist deutlich, dass im laufenden Jahr fast 15.000 MW ausgeschrieben werden“, sagt BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek. „Dies sollte eine starke Motivation für die Branche darstellen, sich weiter mit hohem Tempo um neue Genehmigungen zu bemühen. Wie sehen nach dem Spitzenwert von 7.500 MW im vergangenen Jahr auch im ersten Quartal des laufenden Jahres einen starken Aufwärtstrend. Dieser muss jetzt über alle Bundesländer hinweg verstetigt und ausgebaut werden.”
Von den Genehmigungen aus 2023 hat die Hälfte bereits im Jahr der Genehmigungen einen Zuschlag in Ausschreibungen erhalten. Insgesamt waren 2023 Zuschläge für Windenergie an Land über ein Ausschreibungsvolumen von rund 6.400 MW erfolgt. 2024 sollte man diesen Wert deutlich übertreffen können. In 2024 liegt der Höchstwert für die Ausschreibungen der Windenergie an Land weiter bei 7,35 Cent/kWh. Damit sind laut BWE sowohl im Süden als auch in topologisch herausfordernden Mittelgebirgslagen oder Forsten eine Wirtschaftlichkeit erreichbar.
In diesem Jahr sind laut Zahlen der Fachagentur Windenergie an Land bereits Genehmigungen für Windenergieanlagen mit einer kumulierten Leistung von mehr als 1.200 MW erfolgt. Damit setzt sich der positive Trend des Vorjahres fort. „Es braucht allerdings gerade in der Südregion, von Sachsen über Bayern bis Baden-Württemberg, mehr Genehmigungen. Hier sind die Länder zentral in der Verantwortung“, sagt Heidebroek. Zugleich könnten die Kommunen, deren Planungsrechte über die Gemeindeöffnungsklausel gestärkt sind, nun ebenfalls Projekte nach vorn tragen.
Zurzeit ist der Zubau an Windenergie geringer als es die Bundesregierung bis 2030 plant.
Quelle: BWE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH