Neue Förderung durch Klimaschutzverträge
Das erste Gebotsverfahren für Klimaschutzverträge ist am 12. März angelaufen. 4 Milliarden Euro stehen hier zur Verfügung, die der Wirtschaftsminister an Unternehmen verteilen möchte, die ihre Produktion deutlich klimafreundlicher gestalten möchten. Alle Firmen, die dabei zum Zuge kommen wollten, mussten sich zuvor an einem vorbereitenden Verfahren beteiligen. Spontan kann sich jetzt also niemand mehr um einen Klimaschutzvertrag bemühen. Doch im Sommer soll das nächste Vorverfahren starten.
Absicherung von Investitionen durch Klimaschutzverträge
Gedacht sind Klimaschutzverträge für Unternehmen, die bei ihren Produktionsverfahren den Treibhausgasausstoß verringern wollen. Die verwendete Technologie muss eine CO2-Einsparung um mindestens 90 Prozent ermöglichen. Nach 3 Jahren müssen 60 Prozent erreicht sein, nach 14 Jahren dann die 90 Prozent. Die Vertragslaufzeit liegt bei 15 Jahren. Maßstab für die Einsparung sind Referenzmodelle, die das Ministerium vorgibt.
Bewerben kann sich im Prinzip jedes Unternehmen, aber auch Unternehmenskooperationen. Die Voraussetzung ist aber eine energieintensive Produktion. Durch die Umstellung in der Produktion muss es zu einer CO2-Reduktion von jährlich mindestens 1 Million Tonnen kommen. Nach Aussage des Ministeriums erreichen das zum Beispiel mittelständische Industrieunternehmen aus der Glas- und Papierindustrie. Wenn solche Produzenten nun mehr für den Klimaschutz tun wollen, übernimmt der Bund die Mehrkosten. Er gibt aber nicht eine pauschale Fördersumme aus, sondern schließt mit dem Unternehmen einen Vertrag. Erstattet werden die jeweiligen Mehrkosten. Doch zumindest im Laufe der Jahre kann ein klimafreundliches Verfahren auch finanzielle Vorteile aufweisen. Bei einem Plus fließt dann Geld vom Unternehmen zurück in die Staatskasse. Das Wirtschaftsministerium geht daher davon aus, dass es am Ende die 4 Milliarden Euro gar nicht brauchen wird.
CO2-Speicherung ist OK, Biomasse nicht
Es gibt nur wenige technologische Vorgaben. Nur eingeschränkt einsetzbar ist aber Biomasse. CO2-Speicherung ist hingegen erlaubt, was zum Beispiel Greenpeace kritisiert. Und es kommt auch nicht darauf an, ob ein Unternehmen Ökostrom einkauft oder selbst produziert. Im Mittelpunkt steht die Produktion. So sind auch Anlagen ausgeschlossen, die lediglich Wasserstoff produzieren.
Dennoch ist es sinnvoll, wenn erneuerbare Energien direkt beim Unternehmen zum Einsatz kommen. Denn dies kann die Kosten reduzieren. Und zum Zuge kommen im Programm die Firmen, die im Gebotsverfahren den günstigsten Preis je eingesparter Tonne CO2 bieten.
Neues Programm für kleinere Firmen
Für Mittelständler mit kleineren Industrieanlagen hat das Ministerium ein weiteres Förderprogramm angekündigt: die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“. Es soll in Kürze starten.
Autor: Andreas Witt | © Solarthemen Media GmbH