BAFA: Bewilligungspause bei EBW-Förderung für Energieberatung
Erst kürzlich hat die Bundesregierung die infolge einer Haushaltssperre ausgesetzte Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) neu gestartet. Da aus dem Bundeswirtschaftsministerium die Mittel aber nur verzögert an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fließen, hat die für die Abwicklung zuständige Behörde eine Bewilligungspause für die Energieberatungsförderung ausgerufen.
„Laut einem Schreiben des BAFA stellt das Bundesfinanzministerium die Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) aufgrund der angespannten Haushaltslage nur zeitlich gestaffelt zur Verfügung. Für den aktuellen Zuteilungszeitraum, der nicht näher beziffert wird, ist das Geld wohl bereits aufgebraucht – weshalb Energieberatende und Hausbesitzende wieder einmal in die Warteschlange verwiesen werden“, sagt Stefan Bolln, Bundesvorsitzender des Energieberatendenverbands GIH.
EBW-Förderung für maximale BEG-Förderung wichtig
Dass das BAFA im Förderungsprogramm für die Energieberatung derzeit keine Anträge mehr bewilligt, hat laut GIH weitreichende Folgen. Da die Bundesregierung in anderen Programmen die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) zur Voraussetzung gemacht hat, verbaut sie dadurch Sanierungswilligen den Zugang zur maximalen Förderung. Beispielsweise sorgt ein Sanierungsfahrplan bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle für fünf Prozent mehr Förderung und verdoppelt die förderfähigen Kosten auf maximal 60.000 Euro. Liegt der iSFP nicht vor, sinkt die staatliche Unterstützung im Extremfall von 12.000 auf 4.500 Euro.
„Der abermalige Förderstopp sorgt für enorme Unsicherheit und verzögert Sanierungsprojekte unnötig“, sagt Bolln, der sich auch an der unklaren Kommunikation aus Politik und Verwaltung stört. Bau- und Sanierungsprojekte seien mittel- bis langfristige Vorhaben, die in punkto Förderung auf Transparenz und Verlässlichkeit angewiesen seien. Informationen zu Förderbudgets, Zeiträumen oder drohenden Engpässen fehlten aber völlig.
Verwundert ist Bolln auch hinsichtlich der von Verwaltungsseite geäußerten Überraschung über die hohe Nachfrage nach geförderten Energieberatungen: „Wenn ich Ende 2023 einen zweimonatigen Förderstopp hatte, dann darf ich mich doch nicht wundern, wenn die Anträge Anfang 2024 nachgeholt werden“, sagt Bolln. „Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber dem Sanierungsfahrplan zum Jahreswechsel eine höhere Bedeutung verliehen hat und deutlich mehr Sanierungswillige fachmännische Beratung wünschen.“ Positiv ist aus Sicht des GIH-Bundesvorsitzenden jedoch die Tatsache, dass die Fördertöpfe für Beratungen und Investitionen nicht leer sind, sondern es nur an der Freigabe der Gelder hapert.
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