Solarpflicht in Hamburg: Senat beschließt neue Verordnung

Im Bild Carolin Dähling, Bereichsleiterin Politik und Kommunikation bei Green Planet, die die neue Verordnung zur Solarpflicht in Hamburg kommentiert.Foto: Christine Lutz
Carolin Dähling, Bereichsleiterin Politik und Kommunikation bei Green Planet Energy: „Der heutige Senatsbeschluss ist eine gute Entscheidung für die urbane Energiewende.“
Eine neue Verordnung des Hamburger Senats regelt die Umsetzung der Hamburger Solarpflicht. Im Vergleich zum Entwurf der Novelle sind laut Green Planet Energy wesentliche Verbesserungen erfolgt.

Der Hamburger Senat hat eine Verordnung zur Umsetzung der novellierten Solarpflicht für Photovoltaik auf Dächern und Stellplatzanlagen beschlossen. Ursprünglich sah der Verordnungsentwurf eine Abschwächung der PV-Pflicht in Hamburg vor. „Der heutige Senatsbeschluss ist eine gute Entscheidung für die urbane Energiewende. Die Verordnung wurde auf unsere Kritik hin an den entscheidenden Stellen nachgebessert“, sagt Carolin Dähling, Leiterin Politik und Kommunikation bei der Ökoenergiegenossenschaft Green Planet Energy. „Das ist ein wichtiger Schritt, um den Ausbau von PV-Anlagen in Hamburg voranzutreiben.“

Der neue Entwurf erschwert laut Dähling, mit dem Argument der Unwirtschaftlichkeit der Anlage der PV-Pflicht zu entgehen. Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass sonstige Systemkosten (z.B. Zusatzkosten für notwendige Änderungen an der Elektroinstallation des Gebäudes und die Kosten von Änderungen der bautechnischen Aufbauten) kein ausschließlicher Grund sein können. Stattdessen müssen Hasubesitzer:innen nachweisen, dass die Amortisationszeit der Photovoltaik-Anlage inklusive der Systemkosten über 20 Jahre liegt. Sie müssen den Unwirtschaftlichkeitsnachweis über 10 Jahre aufheben und einer Stichprobenprüfung standhalten.

Zudem enthält der Beschluss eine Verbesserung bei der Gewerbesteuerprivilegierung von Immobilienunternehmen. Diese kann potenziell dazu führen, dass mit dem Betrieb und den damit verbundenen Einnahmen aus PV-Anlagen, steuerliche Nachteile einhergehen, die den Betrieb einer PV-Anlagen unwirtschaftlich macht. Immobilienunternehmen konnten sich nach dem alten Entwurf auf diese steuerlichen Nachteile berufen, Unwirtschaftlichkeit gelten machen und somit die PV-Pflicht umgehen. Der Senatsbeschluss sieht nun vor, dass die Gewerbesteuerbefreiung nun unter die Härtefallregelung fällt und auch antragspflichtig wird. Das ist laut Green Planet Energy ein wichtiger Schritt, der Immobilienunternehmen dazu bringt, detailliert darzulegen, warum sie gegebenenfalls die PV-Pflicht nicht umsetzen können.

Kritikpunkte an Verordnung zur Solarpflicht in Hamburg

Trotz wesentlicher Verbesserungen im aktuellen Entwurf verbleiben nach Ansicht von Green Planet Energy zwei kritische Punkte. Zum einen will man weiterhin die Kosten, die bei der notwendigen Erneuerung der Gebäudeelektronik anfallen, den Gesamtkosten der PV-Anlage anrechnen. Das gilt auch, wenn man diese in älteren Bestandsgebäuden in absehbarer Zeit sowieso angehen muss. Dies führt dazu, dass sich die Amortisationszeit der PV-Anlagen verlängert.

Zum anderen fehlt auch in diesem Entwurf die alte Regelung, dass wenn mit dem Betrieb der PV-Anlage steuerliche Nachteile entstehen (Gewerbesteuerprivileg) und diese eine Befreiung von der PV-Pflicht begründen, Immobilienunternehmen nicht prüfen müssen, ob dritte Unternehmen anstelle ihrer die Umsetzung der Solar-Pflicht übernehmen können beziehungsweise wollen.

Quelle: Green Planet Energy | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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