Jahressteuergesetz: Mehr Photovoltaik-Anlagen steuerfrei
Der aktuelle Entwurf für das Jahressteuergesetz umfasst auf 240 Seiten 43 Artikel. Darin betrifft Artikel 2 die Photovoltaik. Bislang sind Anlagen dann von der Einkommensteuer befreit, wenn sie bis zu 15 Kilowatt (kW) je Wohn- oder Gewerbeeinheit betragen. Dies will das Bundesfinanzministerium (BMF) auf 30 Kilowatt erhöhen. Es bleibt bei der Freigrenze von 100 kW je Steuerpflichtigem oder je Mitunternehmerschaft.
Bis 30 kW steuerfrei auch im Gewerbe
Das Ministerium möchte zudem klarstellen, dass auch bei Gebäuden mit mehreren Gewerbeeinheiten, aber ohne Wohneinheiten Photovoltaikanlagen bis zu 30 kW je Gewerbeeinheit begünstigt sind. Weitere Erleichterungen für erneuerbare Energien sind im Jahressteuergesetz offenbar nicht vorgesehen.
An der steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen will das BMF bislang nichts ändern. Dies ist eine Alternative zu den direkten Förderzuschüssen des Bundes im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die steuerliche Förderung können Gebäudeeigentümer:innen auch rückwirkend für ein Steuerjahr in Anspruch nehmen. Doch während sich die Fördersätze in der BEG für Heizungen teils erhöht haben, soll es in der steuerlichen Förderung bei einem Fördersatz von 20 Prozent bleiben.
Autor: Andreas Witt | © Solarthemen Media GmbH