Neues Klimaschutzgesetz in der Kritik
Nach der Verabschiedung des Solarpakets I hat der Bundestag auch dem ersten Gesetz zur Änderung des Klimaschutzgesetzes zugestimmt. Während das Solarpaket auf breite Zustimmung stößt, üben Verbände und Umweltorganisation an der Novelle des Klimaschutzgesetzes harte Kritik. „Schon heute gibt es enorme Unterschiede zwischen den einzelnen Sektoren, was die Anstrengungen und die Erfolge im Klimaschutz betrifft. Während der Energiesektor seine Vorgaben seit Jahren erfüllt, hinkt der Verkehrssektor seinen Zielen bereits das dritte Jahr in Folge hinterher. Die nun beschlossene Aufweichung der Sektorziele im Klimaschutzgesetz nimmt den Druck von den einzelnen Sektoren, die erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig umzusetzen und die dafür notwendigen Investitionen zu tätigen“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung
Eine Abkehr vom sektorspezifischen Ansatz kann laut BDEW zudem teuer werden, denn die Einsparung von CO2-Emissionen steuere man vor allem auf europäischer Ebene. Die Emissionen des Energie- und des Industriesektors werden ganz überwiegend über den europäischen Emissionshandel (ETS I) erfasst, die Emissionen der Sektoren Verkehr und Gebäude hingegen von den Ziel- und Budgetvorgaben der europäischen Klimaschutzverordnung. Selbst wenn Deutschland auf nationaler Ebene fehlende Einsparungen des Verkehrs oder der Gebäude mit anderen Sektoren kompensiere, müsste der Bund auf europäischer Ebene Emissionsrechte für eben diese Sektoren erwerben oder Strafzahlungen leisten. Auf Basis der aktuellen CO2-Preisspanne im EU-ETS von 60 bis 80 Euro pro Tonne CO2-Äquivalenten und einer prognostizierten Lücke von 126 Millionen Tonnen CO2 käme man hier auf bis zu 10 Milliarden Euro. „Diese Kosten sollten vermieden werden“, so Andreae.
Expert:innen: Neues Klimaschutzgesetz verfassungswidrig
Die Deutsche Umwelthilfe hält die Novelle für eine Entkernung des Klimaschutzgesetzes. Ein breites Bündnis aus Umwelt- und Klimaschutzorganisationen, Juristinnen und Juristen hätte dargelegt, dass die Gesetzesnovelle nicht nur verheerende Folgen für den Klimaschutz mit sich bringt, sondern auch als verfassungswidrig einzuschätzen sei. Die DUH appelliert an den Bundesrat, die Gesetzesänderung abzulehnen und behält sich rechtliche Schritte vor.
Quelle: BDEW, DUH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH