Bundesnetzagentur legt Netzreservebedarf im Strombereich fest

Im Bild Strommasten, die Bundesnetzagentur legt den Netzreservebedarf im Strombereich fest.Foto: Mike Richter / stock.adobe.com
Im Winter 2024/2025 beträgt der Netzreservebedarf 6.947 Megawatt. Im Winterhalbjahr 2026/2027 steigt er wegen eines zu erwartenden Wiederanstiegs des Stromverbrauchs auf 9.202 Megawatt.

Die Bundesnetzagentur hat den erforderlichen Netzreservebedarf für das Winterhalbjahr 2024/2025 und das Winterhalbjahr 2026/2027 festgelegt. „Der sichere Netzbetrieb im nächsten Winter ist gewährleistet. Der Reservebedarf fällt niedriger aus, weil einzelne Netzausbauprojekte fertiggestellt wurden. Dadurch sinkt der Redispatchbedarf, für den die Netzreserve vorgehalten wird“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Alte Kohlekraftwerke würde man nicht mehr für die Stromversorgung am Markt benötigen. Sie kämen nur noch in Ausnahmefällen zum Einsatz, wenn in einzelnen Stunden der Netzbetrieb dies erfordert.

Netzreservebedarf 2024/2025

Der Gesamtbedarf an Netzreservekraftwerken für den Winter 2024/2025 beträgt 6.947 Megawatt. Im vergangenen Winter hatte man noch eine Reihe von Kraftwerken aus der Netzreserve aufgrund des Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes am Markt eingesetzt. So wollte man Erdgas im Bereich der Stromerzeugung einsparen. Durch den vorübergehenden Wechsel dieser Kraftwerke aus der Netzreserve in den Markt fiel der Bedarf im vergangenen Winter rechnerisch niedriger aus. Diese Kraftwerke konnten nun aus dem Markt ausscheiden und in die Netzreserve zurückkehren. Nominell erhöht das den Reservebedarf.

Der diesjährige Netzreservebedarf ist daher vor allem mit dem Winter 2022/2023 vergleichbar. Dieser betrug 8.264 Megawatt. Grund für den niedrigeren Bedarf im Winter 2024/2025 ist, dass man einzelne Netzausbauprojekte fertiggestellt hat und eine Höherauslastung der bestehenden Stromleitungen seit 1.Januar 2023 erfolgt. Dadurch verringert sich der Redispatchbedarf, für dessen Deckung man die Netzreserve vorhält.

Ergänzend zum bevorstehenden Winter wird regelmäßig der Bedarf für einen weiter in der Zukunft liegenden Winter ermittelt. Für den betrachteten Winter 2026/2027 beträgt der Netzreservebedarf 9.202 Megawatt. Grund für den Anstieg sind der zu erwartende Wiederanstieg des Stromverbrauchs und die europäisch vorgegebene Ausweitung der grenzüberschreitenden Handelskapazitäten. Zusammen mit dem Fortschritt beim Zubau von Windenergieanlagen im Norden Deutschlands und lastfernen großen PV-Freiflächenanlagen führt dies dazu, dass man die benötigte Elektrizität aufgrund der Verzögerungen beim Netzausbau noch nicht vollständig in die verbrauchsstarken Regionen transportieren kann.

Deckung des Reservebedarfs zum Teil aus dem Ausland

Ein Anteil des Netzreservebedarfs für den Winter 2024/2025 in Höhe von 5.580 Megawatt wird von deutschen Netzreservekraftwerken gedeckt. Wie bereits in den vergangenen Jahren werden die verbleibenden 1.367 Megawatt über ausländische Kraftwerke gedeckt (2022: 1.424 Megawatt, 2023: 1.334 Megawatt). Die Übertragungsnetzbetreiber werden Kraftwerksbetreiber im Ausland auffordern, bis Mitte Mai ihr Interesse an der Netzreserve anzumelden. Anschließend führen die Übertragungsnetzbetreiber in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur Vertragsverhandlungen.

Reserven für die Netzsicherheit

Die Vorhaltung einer Netzreserve dient dazu, Überlastungen im Übertragungsnetz zu verhindern, die aufgrund des immer noch unzureichenden Netzausbaus bestehen. Dazu erhöht man die Erzeugung vor einem drohenden Engpass im Netz reduziert und gleichzeitig die Erzeugung dahinter. Diesen „Redispatch“ genannten Ausgleichsmechanismus führt man zunächst mit auf dem Markt agierenden Kraftwerken. In bestimmten Netzsituationen reichen diese Kraftwerke jedoch nicht zur Netzentlastung aus. In diesen Fällen muss man zusätzlich Netzreservekraftwerke einsetzen. Die inländische Netzreserve besteht aus zur Stilllegung angezeigten Kraftwerken, die systemrelevant sind und die man deshalb nicht stillgelegen darf. Diese Kraftwerke setzt man ausschließlich auf Anforderungen der Übertragungsnetzbetreiber und außerhalb des Strommarktes ein. Die ausländische Netzreserve besteht aus speziell zu diesem Zweck vertraglich verpflichteten Kraftwerken. Die Kosten für die Vorhaltung der Kraftwerke und deren Abrufkosten sind Bestandteil der Gesamtredispatchkosten und man finanziert sie über die Netzentgelte.

Die Übertragungsnetzbetreiber hatten der Bundesnetzagentur am 11. März 2024 ihre diesjährige Systemanalyse und den daraus resultierenden Bedarf an Netzreserve zur Prüfung vorgelegt. Die Feststellung des Netzreservebedarfs bildet den Abschluss der Prüfung durch die Bundesnetzagentur.

Die Feststellung des Bedarfs an Netzreserve für das Winterhalbjahr 2024/2025 und das Winterhalbjahr 2026/2027 ist unter diesem Link zu finden. Dort ist auch eine in Teilen geschwärzte Version der Systemanalyse der Übertragungsnetzbetreiber eingestellt.

Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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