Balkonkraftwerke in Kleingärten: Klage gegen Rauswurf

Im Bild ein Mann der Balkonkraftwerk vor einer Gartenhütte auspackt, Balkonkraftwerke in Kleingärten werden oft verboten.Foto: Astrid Gast / stock.adobe.com
Obwohl die Nutzung der Balkonkraftwerke in Kleingärten grundsätzlich erlaubt ist, sprechen Vorstände von Kleingartenanlagen oft pauschale Verbote aus.
Einem Ehepaar in Königs Wusterhausen bei Berlin wurde der Kleingarten gekündigt, weil sie ein Balkonkraftwerk aufstellen wollten. Dagegen wehren sie sich mit einer Klage vor Gericht.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt ein Paar in ihrem Rechtsstreit gegen den Vorstand eines Kleingartenvereins, der ihnen die Installation eines Balkonkraftwerks verwehrte und daraufhin den Pachtvertrag kündigte. Obwohl die Nutzung der Balkonkraftwerke in Kleingärten grundsätzlich erlaubt ist, zeigt sich in der Praxis häufig ein anderes Bild. Vorständen der Kleingartenanlagen bremsen durch pauschale Verbote Kleingärtnerinnen und Kleingärtner aus, die ihre Geräte wie Rasenmäher oder Wasserpumpen mit Solarstrom betreiben möchten. Um hier ein rasches Umdenken zu bewirken, braucht es nach Ansicht der DUH dringend klare Regelungen von Seiten der Bundesregierung.

Das Ehepaar Lau, Klagende aus Königs Wusterhausen bei Berlin, hat die von Vorstand ausgesprochene Kündigung des Pachtgartens zutiefst schockiert. „Mit zwei Solarmodulen möchten wir dort einen kleinen Beitrag zur Energiewende leisten“, so das Ehepaar Lau. „Unser Vorstand hat dieses Vorhaben aber von Anfang an pauschal abgelehnt. Es frustriert uns sehr, dass wir den Strom für Rasenmäher, Heckenschere und Co nicht umweltfreundlich vor Ort erzeugen dürfen – und das ohne triftigen Grund. Ein Balkonkraftwerk könnte beispielsweise eine Wasserpumpe unseres Regenwassertanks problemlos mit sauberer Energie versorgen. Wir hoffen, durch unsere Klage und Aufklärungsarbeit die Energiewende endlich auch in die Kleingärten zu bringen.“

Kleingartengesetz erlaubt Balkonkraftwerke in Kleingärten

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH kritisiert, dass das Klimaministerium die Energiewende von unten weiter durch fehlende Regelungen faktisch ausbremst. „Nach wie vor konzentriert sich die Bundesregierung auf zentrale Großstrukturen, statt den Mehrwert für grüne Energieerzeugung und Resilienz in der dezentralen Erzeugung Erneuerbarer zu erkennen“, sagt Metz. Im vergangenen Jahr gab es zwar einen Vorschlag zur Änderung des Kleingartengesetzes durch den Bundesrat. Obwohl die Bundesregierung immer wieder beteuere, dass sie Bürgerinnen und Bürger stärker in die Energiewende einbinden möchte, entschied sie sich aber gegen weitere Klarstellungen in diesem Gesetz, da die Nutzung von Photovoltaik-Anlagen für den Eigenstromverbrauch in Kleingärten bereits erlaubt sei. „So werden jedoch weiterhin zahlreiche Kleingartenpächter mit nicht nachvollziehbaren Verboten im Stich gelassen. Es ist vollkommen unverständlich, warum das schlummernde Potenzial für die dezentrale Energiewende im Kleingarten verschenkt wird. Wir fordern die Bundesregierung auf, noch in diesem Jahr im Solarpaket II nachzubessern.“, sagt Metz.

Kleingartenvereine greifen zu sachlich unhaltbarer Argumentation

Rechtsanwalt Sebastian Lange ergänzt: „Das Bundeskleingartengesetz schreibt sich den Umweltschutz auf die Fahnen. Dies schließt die Nutzung von selbsterzeugtem Solarstrom, zum Beispiel aus Steckersolargeräten ein. Dennoch wollen derzeit zahlreiche Kleingartenvereine dies aus unterschiedlichsten Gründen unterbinden. Häufig wird das Argument bemüht, der Betrieb eines Balkonkraftwerks fördere die unzulässige Wohnnutzung eines Pachtgartens.“ Das sei sachlich völlig unhaltbar: Zum einen verfügen die meisten Kleingärten in Deutschland bereits über einen Stromanschluss ans öffentliche Netz, zum anderen erzeugen Balkonkraftwerke nur tagsüber und nur in begrenzten Mengen Strom. „Auf Grundlage dieser irrsinnigen Argumentation eine Kündigung eines gepachteten Kleingartens auszusprechen, ist schlicht rechtswidrig und damit unwirksam. Mit diesem Klageverfahren wollen wir Klarheit, auch für alle anderen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner“, sagt Lange.

Auch der der FairBund freier Kleingartenvereine e.V. untersützt die Klage. Die aktuelle rechtliche Unsicherheit bezüglich der Balkonkraftwerke gefährde weiterhin das Voranschreiten der Energiewende im Kleingarten. Deshalb sei es von entscheidender Bedeutung, durch politische Maßnahmen oder eine Überarbeitung des Bundeskleingartengesetzes Rechtssicherheit zu schaffen. „Die Nutzung eigener Balkonkraftwerke ist bislang ein Kampf gegen Windmühlen“, sagt Anton Marx, Vorstand FairBund freier Kleingartenvereine. „Gern wird das Bundeskleingartengesetz bemüht, um die Unzulässigkeit zu behaupten. Die Zulässigkeit ist als ‚Arbeitsstrom‘ allerdings schon gegeben. Wir setzen uns dafür ein, Pauschalverboten mit Wissen um die Rechte von Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern auf ihren Beitrag zur Energiewende zu begegnen und leisten Aufklärungsarbeit, um vorhandene Missstände abzubauen.“

Quelle: DUH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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