Solarpaket bringt Verbesserungen für Steckersolaranlagen

Das Bild zeigt einen Mann und ein Kind, die eine Steckersolaranlage tragen, durch das Solarpaket entfällt für Balkonkraftwerke entfällt die Anmeldepflicht beim Netzbetreiber.Foto: Priwatt
Mit dem Solarpaket I, das morgen in Kraft tritt, räumt der Gesetzgeber bürokratische Hürden für Steckersolaranlagen ab. Aber für den großen Wurf reicht das Solarpaket nach Ansicht der Branche nicht.

Nachdem das Solarpaket in Kraft tritt, gibt es einige Erleichterungen für Steckersolaranlagen. Nach § 8, Absatz 5 a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) entfällt die Pflicht zur Anmeldung einer Steckersolaranlage beim Netzbetreiber, wenn die Anlage der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet ist. Registrierungspflichten nach der Marktstammdatenregisterverordnung bleiben diesem Paragrafen zufolge unberührt. Jedoch hat der Gesetzgeber die Anmeldung im Marktstammdatenregister vereinfacht. Bereits ab April sind dafür laut Bundesnetzagentur neben den Angaben zur Person nur noch fünf Angaben zur Anlage notwendig.

Eine weitere Verbesserung im Solarpaket betrifft die Stromzähler. Bisher durften Steckersolaranlagen nur dann angeschlossen werden, wenn ein Zweirichtungszähler oder intelligentes Messsystem im Haus vorhanden ist. Jetzt darf ein Steckersolargerät laut § 10, Absatz 3 EEG „bereits vor dem Einbau einer modernen Messeinrichtung als Zweirichtungszähler oder eines intelligenten Messsystems mit einer bereits vorhandenen Messeinrichtung betrieben werden.“ Ein alter Ferraris-Zähler, der noch rückwärts läuft, dürfte also weiter genutzt werden, solange der Messstellenbetreiber keinen neuen Zähler installieren lässt. 

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW Solar), nennt noch eine weitere Verbesserung: Steckersolargeräte werden „künftig nicht mehr mit anderen Photovoltaik-Anlagen zusammengefasst, die am selben Netzverknüpfungspunkt angeschlossen sind, also beispielsweise eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses.“ 

EEG definiert Steckersolargeräte bis 800 Watt Wechselrichterleistung

Die Vereinfachungen gelten für Steckersolargeräte mit bis zu 800 Watt Wechselrichterleistung und einer Solarmodulleistung von bis zu 2.000 Watt. „Das Inkrafttreten des Solarpakets ist ein entscheidender Wendepunkt für den Markt der Balkonkraftwerke“, sagt Kay Theuer, Geschäftsführer des Anbieters Priwatt. „Das Gesetz bringt endlich die seit Anfang 2023 erhoffte Klarheit in einen verunsicherten Sektor. Ein wesentlicher Meilenstein ist dabei die von vielen Seiten lang ersehnte Anpassung der Bagatellgrenze auf 800 Watt.“

Zwar definiert das EEG nun eine Wechselrichterleistung von 800 Watt als Grenze für Erleichterungen für Mini-PV-Anlagen, es legt aber auch fest, dass solche Anlagen „unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden“ können. Die VDE-Norm definierte bisher eine maximale Leistung von 600 Watt für Balkonkraftwerke. „Da die VDE-Normen Teil der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netzbetreiber sind, muss wahrscheinlich abgewartet werden, wie sich der VDE in dieser Hinsicht positioniert“, sagt Magda Teresa Partyka, zuständig für Presse beim Anbieter Ecoflow. „Die Umstellung der Systeme auf 800 Watt erfolgt durch Ecoflow, sobald rechtliche Klarheit geschaffen ist. 

Mittlerweile hat der VDE den Entwurf einer neuen Steckersolar-Gerätenorm VDE 0126-95 veröffentlicht. Der BSW Solar hofft auf eine schnelle Finalisierung der Norm, möglichst noch in diesem Jahr. Im Normentwurf sind laut BSW Solar auch praktikable Lösungen für die Verwendung des Schukosteckers anstelle des bisher vorgeschriebenen Wielandsteckers enthalten.

Branche erwartet Marktbelebung für Steckersolaranlagen durch Solarpaket

Was bedeutet das Solarpaket für den Markt? „Eine gewisse Marktbelebung ist zu erwarten, ja. Statt von einem Boom gehen wir aber von einem nachhaltigen Wachstum aus, was generell positiv für den Markt ist“, sagt Theuer. „Wesentliche Faktoren fehlen jedoch, um von einer ganzheitlichen Marktbelebung ausgehen zu können.“ Er nennt als wesentlichen Faktor die fehlenden Maßnahmen für den Markt der Mietenden.

Das sieht man beim Anbieter Yuma genauso: „Aus unserer Sicht wäre es besonders wichtig, Steckersolargeräte in die Liste der privilegierten baulichen Veränderungen aufzunehmen. So hätten auch Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen einen deutlich einfacheren Zugang zu Balkonkraftwerken. Eine Untersagung durch die Eigentümergemeinschaft wäre dann nicht mehr ohne weiteres möglich“, sagt Yuma-Geschäftsführer David Breuer. Positiv sieht Breuer, dass Yuma durch das Solarpaket I leistungsstärkere Solaranlagen-Komplettsets anbieten kann, was die Attraktivität und Effizienz der Produkte steigere. 

An solchen Vereinfachungen im Recht für Wohneigentümergemeinschaften und Mieter:innen arbeitet die Ampelkoalition gerade. Ein entsprechendes Gesetzesvorhaben soll in Kürze beschlussfähig sein soll (siehe die kommende Ausgabe der Solarthemen – Nr. 575).

Autor: Jens Peter Meyer | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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