TÜV Süd prüft elektrische Schutzeinrichtungen von Photovoltaik-Anlagen

Im Bild ein Mann mit Bildschirmen, TÜV Süd prüft Schutzeinrichtungen von Photovoltaik-Anlagen mit einem Simulationsverfahren.Foto: TÜV Süd
Die Prüfung von Schutzeinrichtungen ist für PV-Anlagen ab 135 kW installierter Leistung gesetzlich vorgeschrieben. Mit der Schutzprüfung wird die Sicherheit und Verfügbarkeit der Anlagen erhöht.

Damit Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung ab 135 kW eine endgültige Betriebserlaubnis erhalten, muss die Konformitätserklärung einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vorliegen. Eine der Grundlagen für die Konformitätserklärung ist die Prüfung der elektrischen Anlagen einschließlich der elektrischen Schutzeinrichtungen. Die Pflicht zur Zertifizierung der Photovoltaik-Anlagen und die Prüfpflicht für elektrische Schutzeinrichtungen lässt sich aus der TAR Mittelspannung (VDE-AR-N 4110) ableiten. Die Prüfpflicht für Schutzeinrichtungen und Schutzrelais an sonstigen elektrischen Anlagen ergibt sich unter anderem aus der DGUV-Vorschrift 3 und 4 sowie der VDE 0105-100.

„Fehlerhafte elektrische Betriebsmittel – beispielsweise Defekte an Isolierungen, Klemmstellen oder Schaltgeräten – können Kurzschlüsse im Netz auslösen. Dadurch können beispielsweise elektrische Anlagen beschädigt oder unter Umständen das öffentliche Stromnetz negativ beeinflusst werden“, sagt Florian Schnitzlbaumer, Experte der Abteilung Elektro- und Gebäudetechnik bei der TÜV Süd Industrie Service GmbH. Andererseits können Störungen im öffentlichen Netz auch einen negativen Einfluss auf Photovoltaik-Anlagen haben. „Wenn Fehler auftreten, greifen die Schutzeinrichtungen ein und schützen das Netz und die Anlagen“, so Schnitzlbaumer. „Wenn der Schutz allerdings falsch eingestellt ist oder nicht funktioniert, können Schutzabschaltungen ausbleiben oder unnötig ausgelöst werden.“

Beschleunigte Inbetriebnahme durch Simulationsverfahren

Um die Wirksamkeit von Schutzeinrichtungen von Photovoltaik-Anlagen zu prüfen, simuliert das TÜV Süd-Team mit einem Schutzrelaisprüfgerät mögliche Fehlerzustände. Mit diesem Vorgehen lassen sich mehrere Schutzeinrichtungen in kurzer Zeit prüfen, wodurch man die Inbetriebnahmen von PV-Anlagen beschleunigen und Ausfallzeiten bei wiederkehrenden Prüfungen minimieren kann. Weil die Prüfgeräte mit der dazugehörigen Software eine nachvollziehbare Dokumentation der Ergebnisse ermöglichen, kann man die Prüfung auch später gut bewerten.

Schutzprüfungen sind nicht nur vor Inbetriebnahme einer Anlage vorgeschrieben, sondern sie müssen sich auch wiederkehrend – im Allgemeinen alle vier Jahre – wiederholen. TÜV Süd kombiniert die Schutzprüfung der PV-Anlage bei Bedarf mit einer Prüfung der elektrischen Anlagen oder einer Kontrolle des Schutzkonzepts. Betreiber haben damit für alle erforderlichen Prüfleistungen einen Ansprechpartner – was laut TÜV Süd Zeit und Kosten sparen soll.

Quelle: TÜV Süd | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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