Urteil zu Preisanpassungsklauseln der Fernwärmeversorger

Im Bild Justitia hinter einem Tisch mit Richterstab als Symbol für das Urteil zur Preisanpassungsklauseln der Fernwärmeversorger.Foto: Studio East / stock.adobe.com
Wenn Fernwärmeversorger den Brennstoff ändern, dürfen sie die Preisanpassungsklauseln einseitig anpassen. Das hat das OLG Hamburg entschieden. Der Branchenverband BDEW begrüßt das Urteil, da es Fernwärmeversorgern Sicherheit bei der Wärmewende gibt.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat entschieden, dass Fernwärmeversorger ihre Preisanpassungsklauseln auch einseitig anpassen dürfen, wenn es um Änderungen beim eingesetzten Brennstoff geht. Damit folgt das OLG der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. „Das Urteil des OLG Hamburg ist ein wichtiges Signal an die Fernwärmeversorger, die aktuell unter Hochdruck ihre Netze ausbauen und dekarbonisieren. Fernwärmeversorger sind aufgrund der notwendigen Transformation ihrer Netze mit einem hohen Investitionsbedarf konfrontiert“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung „Ein sicherer Planungshorizont ist deshalb zentral. Das Urteil gibt nun Klarheit und Sicherheit, dass der Fernwärmeversorger für Investitionen in eine klimaneutralere Wärmeversorgung ihre Preisanpassungsklauseln auch einseitig anpassen dürfen.“

Die Wärmewende ist laut BDEW die größte Herausforderung der Energiewende. Der Ausbau und die Dekarbonisierung der Fernwärme spielt hierbei eine zentrale Rolle. Unabhängig von dem Urteil besteht laut Verband dringender Bedarf die AVBFernwärmeV (Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme) an die sich wandelnde Fernwärme anzupassen. Im Zuge des Wandels hin zu einer klimaneutralen, dekarbonisierten Wärmeversorgung und zur Erfüllung der Vorgaben im Wärmeplanungsgesetz sind sowohl Investitionen in den Bestand als auch erhebliche Neuinvestitionen notwendig. „Nur mit langfristigen, verlässlichen und konsistenten Regelungen können die Wärmeversorger ihre Investitionen zu fairen Bedingungen wieder refinanzieren“, sagt Andreae. „Die Wärmewende kann nur gelingen, wenn sowohl Investitionen in die Wärmeversorgung auch weiterhin attraktiv bleiben als auch die Fernwärme eine breite Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern genießt.“

AGFW fordert Novelle der AVBFernwärmeV

Im konkreten Fall ging es um die HanseWerk-Gruppe. Der Rechtsstreit hat beginnend von dem Vorhaben von HanseWerk im Jahr 2015 bis zum Urteil des OLG Hamburg fast zehn Jahre gedauert. Zeit, die für die Transformation wichtig ist, durch den Prozess allerdings von Unsicherheiten geprägt war. Dieses Beispiel verdeutliche die Bedeutung verlässlicher vertragsrechtlicher Rahmenbedingungen und zeige, dass Fernwärmeversorger im Einklang mit dem Recht handeln.

„Es muss berücksichtigt werden, dass neue Erzeugungsverhältnisse neue Kostenstrukturen mit sich bringen. Daher sollte auch das Preissystem im Zuge der Umstellung der Preisänderungsklausel angemessen angepasst werden können. Das ist gegenüber dem Kunden transparent und keinesfalls eine willkürliche Preisanpassung, wie oft von Verbraucherschützern kritisiert“, sagt Norman Fricke, Bereichsleiter Recht und Europa beim AGFW. Damit keine langjährigen Gerichtsprozesse nötig werden, bedarf es eindeutigen Gesetzen und Regeln. Da die Anpassung der Preisänderungsklauseln und damit verbunden das Preissystem der Fernwärme ein immer wiederkehrender Streitpunkt sind, sollte der Gesetzgeber im Rahmen der AVBFernwärmeV-Novelle möglichst klare Regeln schaffen.

Hinweis: Die Forderung des AGFW zur AVBFernwärmeV-Novelle hat die Redaktion nachträglich dem Beitrag hinzugefügt.

Quelle: BDEW, AGFW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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