Digitalsierung und klare Fristen: BWE begrüßt BImSchG-Novelle

Eine Hand hält einen Holzstempel mit der Aufschrift "genehmigt" - Symbolbild für Genehmigung von Erneuerbare Energien etc.Foto: studio v-zwoelf / stock.adobe.com
Wenn die Genehmigungsprozesse digital werden, kann dieser Stempel energetisch genutzt werden (Archivbild).
Die Regierungsfraktionen haben sich nach intensiven Beratungen am Freitag auf eine Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) verständigt. Der Bundesverband Windenergie BWE begrüßt die Einigung.

Mit der Novelle des BImSchG will die Ampel große Teile des von Bund und Ländern vereinbarten Pakts für Planungsbeschleunigung aus dem November des vergangenen Jahres umsetzen. „Die Branche hat lange auf die Novelle des BImSchG gewartet. Dass nun der Knoten geplatzt ist, ist ein gutes Zeichen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien allgemein und die Windenergie im Speziellen“, sagt BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek.

BImSchG-Novelle sieht digitale Verfahren und harte Fristen für die Behörden vor

Die Novelle sieht vor, dass Genehmigungsanträge künftig digital abgewickelt werden sollen. „Vor allem die Digitalisierung der Genehmigungsverfahren ist ein großer Schritt, von dem wir uns eine deutliche Beschleunigung der Prozesse erwarten. Bislang füllt ein einziger Antrag für eine Windenergieanlage etwa 60 Aktenordner. Das könnte bald der Vergangenheit angehören“, hofft Heidebroek.

Ein weiteres Problem war bisher das Nachfordern von Unterlagen. Indem Behörden immer wieder nach weiteren Unterlagen fragten, zogen sich Verfahren laut den Antragsstellern oft in die Länge. In Zukunft soll es eine Frist von einem Monat geben. In dieser müssen die Behörden die Vollständigkeit der Unterlagen prüfen und bestätigen beziehungsweise fehlende Unterlagen nachfordern – und zwar alle auf einmal. Lässt die Behörde die Frist verstreichen, soll der Antrag automatisch als vollständig gelten (Vollständigkeitsfiktion). Sobald alle Unterlagen vorliegen oder die Frist verstrichen ist, läuft dann die Bearbeitungsfrist für die Genehmigung.

Eine weitere klare Frist soll für beteiligte Behörden gelten. Wenn diese sich nicht binnen eines Monats äußern, soll die Genehmigungsbehörde dies als Zustimmung werten (Beteiligungsfiktion).

Genehmigung für Repowering-Projekte soll leichter werden

Für das Repowering bringe die BImSchG-Novelle zudem auch inhaltlich wichtige Erleichterungen. Konkret nennt Heidebroek die „notwendige Angleichung an das Bundesnaturschutzgesetz“ und größere Abstände. Repowering sei damit bald in einem Abstand von fünf Mal der Höhe der Neuanlage möglich. Die Betreiber sollen die neue Anlage innerhalb von 48 Monaten nach dem Rückbau der Bestandsanlage errichten dürfen.

Auch das Problem der „Betreiberidentität“ beim Repowering sei in dem Regierungsentwurf für die Novelle pragmatisch gelöst. Gemeint ist die Situation, wenn alte und neue Windenergieanlage verschiedene Betreiber haben. Es soll in Zukunft genügen, wenn der Betreiber der Altanlage der Genehmigungsbehörde bis zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Repoweringantrag eine Einverständniserklärung vorlegt. Der BWE begrüßt dies ausdrücklich, weil es das Repowering enorm von Bürokratie entlaste.

Alles ist trotzdem noch nicht perfekt, so Heidebroek: „Ein Wermutstropfen aus unserer Sicht ist, dass es eine Verlängerung der Aussetzung von Schall- und Schattenabschaltungen im Winterhalbjahr bisher noch nicht in die Novelle geschafft hat.“

Das parlamentarische Verfahren steht noch aus. Auf dieses setzt Heidebroek, um die gewünschten Änderungen noch ins Gesetz zu bekommen. Auch andere Dinge können sich im Bundestag noch ändern.

Quelle: BWE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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