Länder haben ihre Flächenziele für Windenergie noch nicht erreicht

grafik zeigt Länder und Differenz zum Erreichen der Windenergie-ZieleGrafik: FA Wind und Solar
Bis Ende Mai müssen die Bundesländer sagen, wie sie denn ersten Teil der vom Bund geforderten Windenergie-Flächen bereitstellen wollen. Einige Länder hatten das Etappenziel schon Ende 2022 erreicht.

Die Bundesregierung will bis 2032 insgesamt zwei Prozent der Fläche für die Windenergie nutzbar machen. Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) hat der Bund daher jedes Bundesland verpflichtet, einen bestimmten Anteil seiner Landesfläche für die Nutzung der Windenergie zur Verfügung zu stellen. Diese Anteile werden als Flächenbeitragswerte bezeichnet. Wie nah die Länder daran sind, ihre Flächenziele für die Windenergie zu erreichen, soll man in den neuen Karten der Fachagentur Windenergie und Solar schnell sehen können.

Die FA Wind und Solar hat die Flächenbeitragswerte und die bisher ausgewiesenen Flächen in vier interaktiven Übersichtskarten dargestellt. Die Sollwerte für 2027 und 2032 stammen dabei aus dem WindBG. Die Zahlen für die ausgewiesenen Flächen stammen allerdings aus dem jährlichen Monitoring im Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses von 2023. Sie beziehen sich laut den Grafiken auf das Jahresende 2022. Somit ergibt sich eine deutliche zeitliche Lücke zwischen der Erhebung der Zahlen und der Veröffentlichung.

Die Bereitstellung der Flächen erfolgt in zwei Schritten. Erster Stichtag für die Flächenbereitstellung ist der 31. Dezember 2027. Bereits zum 31. Mai 2024 müssen die Länder allerdings darlegen, wie dies geschehen soll. „Einige Bundesländer sind bereits recht nahe an den Zielen. Doch um das bundesweite Zwei-Prozent-Ziel zu erreichen, sind in jedem Bundesland noch zusätzliche Ausweisungen notwendig“, sagt Peter Ahmels, Vorstandsvorsitzender der Fachagentur Wind und Solar (FA Wind und Solar).

Hessen: Hohe Anforderungen an Windenergie-Flächen bereits erfüllt

Den größten Beitrag müssen bis 2027 Hessen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg mit jeweils 1,8 % ihrer Landesfläche leisten, gefolgt von Niedersachsen mit 1,7 %. Für alle anderen Flächenländer wurden im WindBG zwischen 1,1 % und 1,4 % festgelegt. In den Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin liegt der Flächenbeitragswert für das Zieljahr 2027 bei je 0,25 %.

Am besten stehen beim ersten Etappenziel Bremen und Hessen da. Hessen hatte Ende 2022 fast 1,9 % der Landesfläche ausgewiesen und damit seinen Flächenbeitragswert für 2027 erreicht. Auch zum Erreichen des Flächenbeitragswerts für 2032 fehlen nur noch 0,3 %. In Bremen übertrifft die geforderten Flächenbeitragswerte bereits. Ende 2022 waren 0,7 % der Landesfläche anrechenbar. Bremen hat zwischenzeitlich allerdings einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach kommunale Teilflächenziele festgelegt werden sollen. In Bremerhaven müsste demnach noch weitere Fläche ausgewiesen werden. Wäre nicht das selbst gesteckte Teilflächenziel, wäre Bremen sogar für 2032 schon gut aufgestellt.

Mehr als 1 % der Windenergie-Flächen fehlten hingegen in Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Niedersachsen. Die Gründe sind unterschiedlich. In Brandenburg und Niedersachsen erklärten die Oberverwaltungsgerichte einen großen Anteil der bereits gemachten Pläne für ungültig. Dort wurden also bereits einmal Flächen ausgewählt, die gegebenenfalls bei einer Neuplanung berücksichtigt werden können. In Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt wurden hingegen bis Ende 2022 zu wenige Flächen ausgewiesen.

Niedersachsen hat im Februar 2023 zum Beispiel einen Verteilungsplan für Windenergie-Flächen vorgelegt. Baden-Württemberg hat im März zusätzliche 6.800 Hektar Landesfläche für die Windenergie lokalisiert, was 0,2 % der Landesfläche entspricht.

Quelle: FA Wind und Solar | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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