Windenergie und Naturschutz: Maßnahmen müssen während Betriebszeit in Schuss bleiben
Für viele Solar- und Windenergie-Projekte sind sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Naturschutz vorgeschrieben. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) fordert, dass diese Maßnahmen während der gesamte Betriebsdauer der Anlagen „funktionsfähig“ sind, erklärt der Betriebsführungsdienstleister wpd windmanager. Entspreche der Zustand der Maßnahmen nicht der Genehmigung, würden hohe Geldstrafen und im schlimmsten Fall sogar die Stilllegung des Betriebs drohen.
„In vielen Windparks lautet das Motto leider: aus den Augen aus dem Sinn“, sagt Björn Rohde-Gartmann, A&E-Experte und Teamleiter für Natur- und Artenschutz bei wpd windmanager. Manche Windpark-Betreiber würden glauben, es handele sich bei den A&E-Maßnahmen für den Naturschutz um eine einmalige Verpflichtung, die mit der Inbetriebnahme abgeschlossen seien. Das sei weit gefehlt.
Rohde-Gartmann betreut bei windmanger mit seiner Abteilung aktuell rund 1.600 Maßnahmen auf 15.600.000 m² Fläche. Die Maßnahmen beinhalten Streuobstwiesen, die Sicherung von Altbäumen, sowie das Anlegen von Teichen, Tümpeln, Grünwald oder sogenannten Huderpfannen, also Sandbadeplätzen für Rebhühner und andere Vögel. Über 260 der betreuten Maßnahmen seien besonders sensibel, da es sich hierbei um Artenschutzmaßnahmen handele. Die Zahl dieser Maßnahmen steige. „Die Anforderungen nehmen kontinuierlich zu. Damit steigen auch der Aufwand und die Komplexität für uns“, erklärt Rohde-Gartmann.
Je nach Bedarf nimmt wpd windmanager die Maßnahmen auf, kümmert sich um die behördliche Abnahme und überwacht sie. Droht zum Beispiel der Teich zu verlanden oder der Huderplatz zu überwuchern, kümmert sich wpd windmanager um die Wiederherstellung. „Viele unserer Kunden sind Windpark-Betreiber. Aber auch andere Betriebsführer beauftragen uns, weil sie selbst nicht die notwendigen Ressourcen dafür haben.“ Um den Zustand der Maßnahmen besser beurteilen zu können, nutzt das Unternehmen dabei GIS-gestützte Programme. Mit diesen lasse sich frühzeitig ermitteln, welche Maßnahmen einer besonderen Pflege Bedürften.
Auch über die etwa 20-jährige Betriebszeit hinaus könne der Zustand der Kompensationsflächen wichtig sein. „Wenn die Maßnahmen in einem guten Zustand sind, können sie teilweise für ein späteres Repowering angerechnet werden“, so Rohde-Gartmann. Hinzu komme: auch die Adressaten der Naturschutz-Maßnahmen – seien es Schwarzstorch, Rotmilan oder Fledermaus – hätten am meisten davon, wenn diese gut gepflegt seien.
Auch in Solarparks sind oft Naturschutzmaßnahmen vorgeschrieben. Manche Unternehmen betonen dabei, über das gesetzliche Mindestmaß hinauszugehen.
Quelle: wpd windmanger | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH