EEG-Novelle bringt Rückenwind für Bürgerenergie
Künftig könnten sich in Deutschland Bürgerinnen und Bürger finanziell einfacher als bisher für die Energiewende engagieren. Denn mit dem Solarpaket und der damit verbundenen EEG-Novelle hat die Ampelregierung nach Ansicht von Marktteilnehmern Verbesserungen für Bürgerenergie-Gesellschaften geschaffen. „Die Änderungen im Solarpaket sind für die Bürgerenergie positiv“, sagt Bastian Schachtner, Abteilungsleiter für die Finanzierung erneuerbarer Energien bei der Umweltbank. „Wir rechnen damit, dass das Geschäft wächst und der Zugang der Bürgerenergiegesellschaften zu Finanzierungen einfacher wird.“
Wichtigster Aspekt sind Neuregelungen bei der Anlagenzusammenfassung, die § 24 des EEG regelt. Dabei geht es um die Ausnahme von der Ausschreibung mit dem Ziel, Bürgerenergieanlagen eine potenziell höhere Vergütung zu ermöglichen. Bisher konnte ein neues Bürgerenergieprojekt nur dann in diesen Genuss kommen, wenn nicht in der gleichen Gemeinde schon andere Windenergie- oder Solarenergieprojekte umgesetzt oder in Planung waren, die zusammen die Grenzwerte von 18 MW bei Wind und 6 MW bei Photovoltaik überschritten. Die übrigen Vorhaben mussten dabei keine Bürgerenergiegesellschaften sein. Hintergrund war, dass der Gesetzgeber so einen Missbrauch der Bürgerenergie durch die künstliche Aufteilung von Anlagen in einen Bürgerenergieteil unterhalb der Schwellenwerte und einen regulären Anlagenteil verhindern wollte.
Einfachere Planung von Bürgerenergie-Projekten durch EEG-Novelle
Laut Kommentar der Regierung zur EEG-Novelle im Rahmens des Solarpakets sei diese „Missbrauchsgefahr in solchen Konstellationen jedoch sehr gering, da eine ‚Restanlage‘ in der Regel ohnehin an den Ausschreibungen teilnehmen muss“. Ergo können jetzt Bürgerenergieanlagen auch dann in die Planung einsteigen, wenn es in der Gemeinde schon andere Wind- und PV-Großanlagen gibt oder solche geplant sind.
Künftig müsse die Standortkommune, die Bebauungspläne für die Solarparks erlässt, nicht mehr zwischen dem maximal 6 MW großen Bürgersolarpark und in der Regel größeren anderen Solarpark (Ausschreibung oder PPA) entscheiden, kommentierte das Bündnis Bürgerenergie (BBEn). Beide werden möglich sein. Wie stark sich diese Änderung auf die tatsächliche Realisierung von Bürgerenergieparks auswirkt, dazu wollte der Verband auf Solarthemen-Anfrage aber keine Einschätzung abgeben.
Höhere Zuschläge für Bürgerenergie-Projekte im EEG
Dafür begrüßte er eine weitere Veränderung des Solarpakets, das Bürgerwindenergieparks für das laufende Jahr einen höheren Höchstpreis zubilligt. Das Problem: Bisher richtete sich dieser Preis, den die Parks pro Kilowattstunde erhalten, an den Höchstwerten aus den Ausschreibungen des Vorvorjahres, aktuell also 2022, aus. Doch damit gingen die Preisanpassungen, die die Bundesnetzagentur (BNetzA) 2023 vorgenommen hatte, um gestiegene Kosten für Windparks abzubilden, an den Bürgerwindparks vorbei.
Auch für die Folgejahre gibt es nach Darstellung des Bürgerwindparkspezialisten BBWind Verbesserungen. Denn die BNetzA müsse jetzt den Höchstwert anders als zuvor nicht mehr zwingend absenken, sondern habe die Option, ihn um 15 Prozent anzuheben. In der Konsequenz bedeute das: Statt maximal 5,76 Cent je kWh könnte der Höchstwert für Bürgerwindanlagen 2025 zwischen 6,25 und 8,45 Cent liegen.
So weit die von den Marktakteuren kommunizierten positiven Aspekte. Doch es gibt auch Kritik. Die Umweltbank monierte, „dass die Ausgestaltung der entsprechenden Regeln den einzelnen Ländern obliegt.“ So entstehe in Deutschland ein Flickenteppich an unterschiedlichen Ansätzen, wie und in welchem Umfang Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen sind.
Autor: Oliver Ristau | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH