Bundesregierung bringt Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz auf den Weg

Im Bild Tank mit der Aufschrift Wasserstoff, das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz soll Infrastrukturmaßnahmen schneller machen.Foto: PhotoGranary / stock-adobe.com
Mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz will die Bundesregierung den Ausbau von Wasserstoffprojekten beschleunigen. Infrastrukturvorhaben für Wasserstoff liegen dann im überragenden öffentlichen Interesse.

Das Bundeskabinett sich auf den Entwurf eines Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes geeinigt. Mit dem Gesetz will der Bund im Einklang mit der im Jahr 2023 fortgeschriebenen Nationalen Wasserstoffstrategie die rechtlichen Rahmenbedingungen für den schnellen Auf- und Ausbau der Infrastruktur für Erzeugung, Speicherung und Import von Wasserstoff schaffen.

„Eine leistungsfähige Wasserstoffinfrastruktur ist von entscheidender Bedeutung für die Dekarbonisierung der Industrie, die Wasserstoffleitungen werden die Lebensadern der Industriezentren sein“, sagt Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz. „Die Zeit dafür drängt. Damit Elektrolyseure oder Importterminals so zügig wie möglich in Betrieb gehen können, brauchen wir schlankere und vor allem schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren. Mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz sind die Weichen nun gestellt.“

Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz beschleunigt, vereinfacht und digitalisiert laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die relevanten Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren. Und verringert damit regulatorische Anforderungen. Hierzu beinhaltet das Gesetz Änderungen im Umwelt- und Vergaberecht. Hinzu kommen Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz, Fernstraßen- und Raumordnungsgesetz sowie der Verwaltungsgerichtsordnung hinzu. Ferner sieht das Gesetz unter anderem Höchstfristen für wasserrechtliche Zulassungsverfahren, digitale Genehmigungsverfahren, Erleichterungen für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn, beschleunigte Vergabeverfahren, verkürzte Instanzenzüge, beschleunigte Eilverfahren sowie die Verringerung des behördlichen Prüfaufwandes bei der Modernisierung von Elektrolyseuren vor.

Elektrolyseure profitieren vom Wasserstoffbeschleunigungsgesetz

Wichtig ist laut BMWK auch: Die Infrastrukturvorhaben des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes liegen im überragenden öffentlichen Interesse. Ein Ansatz, der sich bei der Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien bewährt hätte. Davon profitierten unter anderem Elektrolyseure, die Wasserstoff mittels Stroms aus erneuerbaren Energien herstellen. Dabei setze der Gesetzentwurf sehr schlanke und taugliche Kriterien fest.

Zum Schutz von Trinkwasser und Wasserhaushalt verfolgt das Gesetz bei erheblichem Wasserverbrauch durch Elektrolyseure einen differenzierten Ansatz. Hiernach gilt das überragende öffentliche Interesse für diese Anlagen uneingeschränkt in allen unkritischen Fällen, in denen keine Wasserknappheit zu befürchten ist. In Problemfällen, in denen die Wasserentnahme durch Elektrolyseure die öffentliche Wasserversorgung oder den Wasserhaushalt erheblich beeinträchtigen kann, findet das überragende öffentliche Interesse hingegen keine Anwendung. Dies gilt also für Problemfälle, wenn die öffentliche Trinkwasserversorgung als Kernbestandteil der öffentlichen Wasserversorgung tangiert werden kann oder wenn für den Klimaschutz relevante Gebiete wie Auen, Moore und geschützte Feuchtgebiete unmittelbar unvermeidbar beeinträchtigt werden.

Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz ist Teil eines Pakets der Bundesregierung zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Wasserstoffprojekte. Ergänzend zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz will der Bund Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure durch eine Novelle der 4. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) vereinfachen und für kleine Elektrolyseure bis 5 MW gänzlich aufheben. Zudem sollen in der anstehenden Baurechtsnovelle Erleichterungen für Elektrolyseure im Bauplanungsrecht erfolgen.

Als nächstes sollen sich der Bundesrat und dann auch der Bundestag mit dem Gesetzesentwurf befassen. Der Gesetzesentwurf vom Wasserstoffbeschleunigungsgesetz ist unter diesem Link zu finden.

Quelle: BMWK | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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