KfW weitet Heizungsförderung aus

Im Bild ein Stempel mit der Aufschrift Förderung genehmigt als Symbol für die Heizungsförderung, die nun auf WEG ausgeweitet wurde.Foto: bluedesign /stock.adobe.com
Ab jetzt können auch Eigentümer:innen von Mehrfamilienhäusern und Wohneigentümergemeinschaften (WEG) Förderanträge für eine klimafreundliche Heizung stellen. Der Bauherren-Schutzbund befürchtet Mitnahmeeffekte durch WEG.

Die KfW weitet die Heizungsförderung plangemäß auf weitere Antragstellergruppen aus: Ab sofort steht die Förderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung auch Eigentümer:innen von Mehrfamilienhäusern und Wohneigentümergemeinschaften (WEG) für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum zur Verfügung. Der Bund stellt für die mit dem Heizungsaustausch verbundenen Investitionen Mittel aus dem Haushalt bereit, die man als Zuschüsse direkt bei der KfW beantragen kann. Auch für WEG, Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern setzt sich die KfW-Zuschussförderung aus einer Grundförderung sowie mehreren möglichen Boni zusammen.

Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Gesamtkosten. Der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten hängt von der Anzahl der Wohneinheiten im jeweiligen Mehrfamilienhaus ab. Er beträgt 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit.

Die Zuschüsse werden online bei der KfW im Kundenportalmeine.kfw.de beantragt. Die Antragstellung bei WEG und Mehrfamilienhäuser erfolgt über einen gemeinschaftlichen Antrag (Basisantrag) und gegebenenfalls weitere Zusatzanträge. Der gemeinschaftliche Antrag umfasst die Grundförderung sowie gegebenenfalls Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag. Für den Klimageschwindigkeitsbonus und den Einkommensbonus muss die selbstnutzende Eigentümerin oder der selbstnutzende Eigentümer einen Zusatzantrag für die eigene Wohneinheit stellen.

Beantragung eines zusätzlichen Ergänzungskredits

Für Antragstellerinnen und Antragsteller, die eine Zuschusszusage für den Heizungstausch von der KfW haben, steht ein ergänzender zinsgünstiger KfW-Förderkredit zur Verfügung, der bei einem durchleitenden Kreditinstitut, in der Regel der Hausbank, beantragt werden kann. Der Kredit wird aus Mitteln des Bundes zinsverbilligt. Die Zinskonditionen für einen Förderkredit mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung liegen heute bei 1,91 % eff. für antragstellende Privatpersonen, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 90.000 EUR nicht übersteigt. Für alle anderen Antragstellenden beträgt der Zinssatz 3,90 % eff. (Zinssätze können sich täglich ändern). Der Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich.

Weiterer Förderfahrplan

Nach der jetzt gestarteten zweiten Stufe folgen Ende August die dritte und letzte Antragstellergruppe. Dann können Unternehmen und Kommunen die Förderung beantragen, Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser, sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.

Wichtig ist: Förderfähige Vorhaben des Heizungstausches können bereits alle Antragstellergruppen beginnen. Dabei kann man bei einem Vorhabenbeginn bis zum 31. August 2024 die Antragsstellung bis zum 30. November 2024 nachgeholen. Ab dem 1. September 2024 ist der Antrag in jedem Falle vor Beginn der Arbeiten vor Ort zu stellen.

Bauherren-Schutzbund: Heizungsförderung führt zu Mitnahmeeffekten bei WEG

Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) begrüßt die Ankündigung der KfW Bank, die Heizungsförderung auszuweiten und neben privaten Eigentümer:innen von Einfamilienhäusern nun auch solche von bestehenden Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in den Förderkreis aufzunehmen. Dies mildere die Kosten, die die betroffenen Gruppen auf Grund neuer Gesetzesregelungen zu leisten haben, etwas ab.

Dennoch weist BSB-Geschäftsführer Florian Becker auf einige Herausforderungen hin. „Insbesondere WEG haben deutlich längere Entscheidungswege, bevor Planungen überhaupt beginnen können. Ob die Mittel so lange ausreichen, damit WEG, die jetzt mit der Planung beginnen auch von der Förderung profitieren, ist nach den Erfahrungen der letzten Jahre stark zu bezweifeln“, so Becker. „Die aktuelle Förderung wird vor allem die WEG erreichen, die bereits weit fortgeschrittene Planungen haben und sowieso bald mit der Umsetzung beginnen wollen oder bereits begonnen haben.“ Es fehlte jedoch der Anreiz für WEG, die ihre Planungen noch nicht begonnen haben. Das notwendige Vertrauen in eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Förderprogramme sei ist in den letzten Jahren stark erschüttert worden. WEG seien heute oft gezwungen, unabhängig von Förderungen zu planen. Dies führe dazu, dass Förderungen eher als nützlicher Mitnahmeeffekt bei ohnehin geplanten Projekten wirken, anstatt neue Modernisierungsvorhaben anzustoßen.

„Um nicht nur bereits geplante Projekte zu unterstützen, sondern auch tatsächlich neue Anreize zur Erhöhung der Modernisierungsquote in Mehrfamilienhäusern zu schaffen, fordert der BSB klare Bekenntnisse für eine ausreichende finanzielle Ausstattung der laufenden Programme über diese Legislaturperiode hinaus. „Nur so kann langfristig Planungssicherheit für WEGs geschaffen und die Modernisierungsrate signifikant erhöht werden“, so Becker.

Im Vergleich zum Vorjahr, als die Heizungsförderung noch beim BAFA angesiedelt war, ist die Nachfrage nach Fördergeldern gesunken.

Quelle: KfW, BSB | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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