DEVK erweitert Versicherungsschutz für Balkonkraftwerke

Zwei Solarmodule an einem mit Blumen bepflanzten Balkon.Foto: Maryana / stock.adobe.com
Mini-PV-Solaranlagen für den Balkon fallen nun auch bis 800 Watt unter den Hausrats-Versicherungsschutz bei der DEVK.
Nach Verabschiedung des Solarpakets sind Mini-PV-Anlagen bis zu 800 (bisher 600) Watt erlaubt. Dem folgt Versicherer DEVK mit einer Anpassung seiner Hausratsversicherung.

Der Versicherer DEVK hat seinen Schutz für Steckersolargeräte, so genannte Balkonkraftwerke, von bisher 600 auf 800 Watt Spitzenleistung pro Anlage erweitert. Damit folgt das Unternehmen den im Solarpaket verabschiedeten Anpassungen der Höchstleistung für die Mini-PV-Anlagen. Wie die DEVK mitteilte, sind alle Steckersolarmodule, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, automatisch über die Hausratpolice mitversichert. Die Module dürfen aktuell nicht mehr als 2.000 Watt Leistung haben. Obwohl die Geräte draußen angebracht sind, versichert die DEVK sie als Hausrat – ähnlich wie Antennen. Die Versicherung zahlt bei Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Überspannung durch Blitz. Im neuen Hausrat-Tarif versichert die DEVK außerdem den Diebstahl von Balkonkraftwerken von bis zu 1.500 Euro.

Darüber hinaus empfiehlt das Unternehmen eine private Haftpflichtversicherung. Sie kommt zum Beispiel für Schäden auf, wenn das Balkonkraftwerk im Sturm abreißt und das Terrassendach vom Nachbarn beschädigt. Wer ein Eigenheim mit einer großen Photovoltaikanlage auf dem Dach besitzt, kann diese über die Wohngebäudeversicherung absichern. Hier müsse aber ein Fachbetrieb die Installation vornehmen.

„Uns erreichen aktuell viele Anfragen zum Versicherungsschutz und den neuen Vorgaben bei Balkonkraftwerken. Das zeigt uns, wie relevant das Thema ist.“, sagt Melanie Ruthmann. Sie ist bei der DEVK für die Produktentwicklung von Sachversicherungen zuständig.

Quelle: DEVK | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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