Neues Positionspapier Bürgerenergie und Energy Sharing

Eine junge Frau zeigt Windkraftanlagen auf einer grünen Wiese vor blauem Himmel als Zeichen für Bürgerenergie.Foto: Shestakoff / stock.adobe.com
Den Regenerativstrom aus eigenen Anlagen durch Bürger selbst verbrauchen - solches Energy Sharing scheitert bisher noch an fehlenden gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Wie der gemeinschaftliche Energieverbrauch etabliert werden kann, zeigen Bürgerenergievertreter in einem neuen Positionspapier. Hintergrund ist die Verabschiedung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (EMD) vom Europäischen Rat im Mai.

Die Interessenvertreter der Bürgerenergie haben ein neues Positionspapier zum gemeinschaftlichen Energieverbrauch (Energy Sharing) vorgelegt. Hintrergrund ist laut Pressemitteilung die Verabschiedung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (EMD) vom Europäischen Rat im Mai. Diese habe zentrale Aspekte des Energy Sharing genauer bestimmt und erkenne die Rolle von Bürgerenergiegesellschaften darin ausdrücklich an. In Deutschland sei jedoch hinsichtlich der Umsetzung des Energy Sharings noch nichts passiert, obwohl die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED II) dies bereits seit 2019 vorsieht. In ihrem gemeinsamen Positionspapier „Energy Sharing für die Bürgerenergie“ machen das Bündnis Bürgerenergie e.V. (BBEn) und die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband  e.V. deshalb an die neue Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie angepasste Vorschläge für die Umsetzung des Energy Sharings in Deutschland.

Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Teilversorgungsmodell, das eine wichtige Neuerung in der EMD darstellt. Teilversorgung bedeutet, dass Anlagenbetreiber*innen keine über die von ihnen erzeugten Strommengen hinausgehenden Lieferantenpflichten erfüllen müssen. Damit wird eine bislang entscheidende Hürde für Energy Sharing aus dem Weg geräumt. Doch weil Strommengen zwischen mehreren Akteur*innen abgerechnet werden müssen, entstehen dadurch neue Anforderungen.

Das BBEn und der DGRV schlagen vor, die regionale Beschränkung für die Teilnahme am Energy Sharing auf einen Umkreis von 50 Kilometern festzulegen. Um die Wirtschaftlichkeit zu sichern, fordern BBEn und DGRV eine Prämie in Höhe von 2,0 ct/kWh. Zudem sollen für kleinere Anlagen die Lieferantenverpflichtungen entfallen: für Einzelhaushalte bis 30 kW und für Mehrparteiengebäude, also Mehrfamilienhäuser, Gewerbeblocks, öffentliche Gebäude, bis 100 kW.

„Energy Sharing wird die Bürgerenergie und die Energiewende insgesamt voranbringen“, so Malte Zieher, Vorstand des Bündnisses Bürgerenergie e.V. (BBEn). Es sorge für Akzeptanz und beteiligt die Bürger*innen an der Energiewende. Außerdem bleiben mehr von den erwirtschaften Gewinnen in der Region. Dezentrale Stromproduktion und -verbrauch entlasteten ferner die Netze. Die Bundesregierung müsse nun endlich den erforderlichen gesetzlichen Rahmen schaffen.

Quelle: BBEn | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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