Erneut Null-Cent-Gebote bei Ausschreibung für Offshore-Wind

sehr viele Offshore-Windenergie-Anlagen aus großer Höhe fotografiert - Symbolbild für Windenergie Trendindex.Foto: glimpseofsweden / stock.adobe.com
Bei zwei weiteren Flächen zum Bau von Offshore-Windenergieanlagen kommt es zu einem Wettbewerb um das höchste Gebot. Sämtliche Bieter würden auf eine Förderung verzichten, teilte die BNetzA mit.

Im Rahmen einer aktuell laufenden Ausschreibung für zwei Flächen bei Offshore-Wind sind erneut jeweils mehrere Null-Cent-Gebote eingegangen. Das teilte die Bundesnetzagentur als Zwischenergebnis mit. Dies führe zum zweiten Mal zu einem sogenannten dynamischen Gebotsverfahren. Das bedeutet, dass die Bieter mit der höchsten Zahlungsbereitschaft für eine Fläche jeweils den Zuschlag erhalten. Dieses Verfahren war in der Vergangenheit mehrfach kritisiert worden, da es besonders kapitalstarke Unternehmen etwa aus der Ölindustrie bevorzugt.

Am 3. Juni 2024 endete die Gebotsfrist für die Teilnahme an den Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen. In dieser Ausschreibung hatte die Bundesnetzagentur insgesamt zwei Flächen in der Nordsee mit einer Gesamtleistung von 2.500 MW für Windenergieanlagen auf See zur Ausschreibung gestellt. Für die Fläche N-11.2 mit 1.500 MW sind neun Gebote eingegangen, für die Fläche N-12.3 mit 1.000 MW sieben Gebote. Alle Bieter pro jeweiliger Fläche haben Gebote mit einem Gebotswert von null Cent pro Kilowattstunde abgeben und verzichten damit auf eine Förderung. 

Für Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, sind die Ergebnisse der Ausschreibung eine gute Nachricht. „Es ist erfreulich, dass die Unternehmen keine Förderung für den Ausbau der Offshore-Windenergie benötigen“, so Müller. „Die Null-Cent-Gebote machen deutlich, dass die Offshore-Windenergie wirtschaftlich attraktiv ist.“

Bieterwettbewerb ab Mitte Juni

Die Erlöse fließen primär in die Stromkostensenkung und zu einem kleineren Anteil in den Meeresnaturschutz und die Förderung einer umweltschonenden Fischerei.

Die Durchführung des dynamischen Gebotsverfahrens umfasst bis zu 13 Gebotsrunden pro Tag. Die Höhe einer Gebotsstufe beträgt in der Regel 30.000 €/MW (entsprechend 45 Mio. € für die 1.500 MW-Fläche und 30 Mio. € für die 1.000 MW-Fläche).

Die Bundesnetzagentur plant beide Verfahren synchron durchzuführen und am 17. Juni 2024 zu starten. Die Dauer der Verfahren und die Höhe der Zuschlagswerte lassen sich aber nicht prognostizieren.

Im letztjährigen dynamischen Gebotsverfahren hat die Bundesnetzagentur für vier Flächen mit insgesamt 7.000 MW Gebote in Höhe von 12,6 Mrd. Euro bezuschlagt.

Quelle: BNetzA | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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