KfW-Bilanz zur Heizungsförderung: Die Mittel werden reichen

Von einem Gebäude wird eine Thermografieaufnahnme gemacht. Förderung im Rahmen der BEG gibt es für Gebäudesanierung und neue Heizungen. Beides ist auch Teil des Gebäudeenergiegesetzes.Foto: schulzfoto / stock.adobe.com
Von einem Gebäude wird eine Thermografieaufnahnme gemacht. Förderung im Rahmen der BEG gibt es für Gebäudesanierung und neue Heizungen. Die Heizungsförderung ist seit 2024 bei der KfW Bank angesiedelt.
Nach den ersten 100 Tagen der neuen Heizungsförderung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat die bundeseigene KfW Bank Bilanz gezogen. Aus Sicht der Bank ist das Programm gut angelaufen. Sie geht davon aus, dass die Bundesmittel dafür ausreichend sind. Die Details:

Genau 34087 Zusagen hat die KfW bei der Heizungsförderung bis Ende Mai laut eigener Aussage machen können. Die Fördersumme belaufe sich auf rund 507 Millionen Euro, so Katharina Hermann, die KfW-Inlandsvorständin. Bei zwei Dritteln der Anträge geht es um eine Wärmepumpe. Bei der Hälfte von ihnen wollen die Antragsteller:innen den „Effizienzbonus“ in Höhe von 5 Prozent der Investitionssumme nutzen. Etwa 22 Prozent der Hauseigentümer:innen wollen sich eine Holzheizung fördern lassen. Auf den Plätzen 3 und 4 der Anträge folgen Solarthermieanlagen und Anschlüssen an Wärmenetze.

KfW zufrieden mit Heizungsförderung

Hermann zeigt sich sehr zufrieden mit dem Start der Heizungsförderung bei der KfW. Die Bank hatte diesen Förderbereich recht kurzfristig vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übernommen. Die neue BEG trat zum 1. Januar 2024 in Kraft. Etwa zwei Monate später konnte die KfW die ersten Anträge entgegen nehmen. Dafür war es erforderlich, das Onlineantragsverfahren zu programmieren. Jetzt erhalten die Antragsteller:innen innerhalb von Minuten eine Förderzusage. Dafür ist es aber wichtig, dass die Unterlagen für den Antrag vollständig und digital verarbeitbar sind. Das Antragsverfahren ist nach KfW-Angaben komplett automatisiert.

30 Prozent schaffen es, einen Antrag zu stellen

Rund 30 Prozent der Antagsteller:innen schaffen es auch, das Onlineantragsverfahren komplett zu durchlaufen und einen Antrag zu stellen. Die KfW sieht darin einen sehr guten Wert, auch wenn etwa 70 Prozent der Antragstellerinnen den Antragsprozess nicht abschließen können – einige werden wohl mehrere Anläufe brauchen. Eine Alternative zur Onlineantragstellung gibt es nicht. Bei den Antragsteller:innen für die Heizungsförderung für Mehrfamlienhäuser, die seit dem 28. Mai zugänglich ist, liegt die Quote eines erfolgreichen Antragsprozesses bei rund 50 Prozent.

In der ersten Stufe ließ die KfW nur Anträge für selbst genutzte Ein- und Zweifamlienhäuser zu. Zum 28. Mai hat sie ihr Onlineantragsportal für private Eigentümer:innen von Mehrfamilienhäusern geöffnet. Ab Ende August sollen auch Eigentümer:innen von vermieteten Einfamilienhäusern und von Eigentumswohnungen mit Maßnahmen am Sondereigentum sowie Unternehmen und Kommunen einen Antrag stellen können. Die KfW begründet das gestufte Vorgehen mit dem komplexen Antragsverfahren. Es sei für die erste Stufe in  „Rekordzeit“ gelungen, es lauffähig zu machen.

Tägliche Antragszahl sei 28. Mai verdoppelt

Rund 2500 Anträge sind laut KfW in der ersten Phase täglich eingegangen. Nach Freischalten der zweiten Stufe am 28. Mai habe sich die Antragszahl verdoppelt. Die Bewilligungsdauer habe sich dadurch aber nicht erhöht. 

Die Heizungsförderung setzt sich aus einer Grundförderung (30 Prozent) sowie diversen Boni zusammen. Etwa zwei Drittel der Hauseigentümer:innen haben laut KfW den „Klimageschwindigkeitsbonus“ beantragt, rund ein Viertel auch den Einkommensbonus. Nähere Informationen zum Förderprogramm finden Sie in diesem Artikel.

Die KfW hat den Eindruck, dass der Markt die neue Förderung gut aufgenommen hat. Es habe sich aber natürlich noch nicht Alles komplett „eingerüttelt“. Die Erfahrung zeige, dass sich die Akteur:innen bei längerer Dauer eines Förderproduktes besser darauf einstellten. 

Die KfW betonte im Pressegespräch auf Nachfrage, dass die Ausstattung mit Bundesmitteln für die Heizungsförderung ausreichend sei. Allerdings kann sie derzeit noch nicht beziffern, mit welchem Kapitalbedarf sie in diesem Jahr für das Programm rechnet. 

Autor: Andreas Witt | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Schließen