KfW: Heizungsförderung nimmt im Mai Fahrt auf

Hängemappe mit Aufschrift Heizungsförderung und Geldscheinen.Foto: studio v-zwoelf / stock.adobe.com
Die Menschen nehmen wieder stärker die Förderung für klimafreundliche Heizungen in Anspruch
Die Nachfrage für klimafreundliche Heizungen ist mit 13.000 Anträgen im Mai spürbar angesprungen. Die KfW zieht eine positive Zwischenbilanz.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zieht für die Heizungsförderung eine positive Zwischenbilanz. Nach einem schleppenden Start sieht sich die bundeseigene Bank nach den ersten einhundert Tagen bei den Förderzusagen mittlerweile auf Kurs. Demnach habt die KfW bis Ende Mai rund 34.000 Zuschussanträge für den Austausch alter Heizungsanlagen zugesagt. Allerdings müssen die Antragsteller bis September warten, bis sie ihre Mittel auch erhalten. Dies hatte zu heftiger Kritik geführt.

13.000 Zusagen im Mai

In der Tat zeigt sich insbesondere im Mai eine kräftige Belebung der Nachfrage für die Förderung. Denn bis Ende April hatte es erst 21.000 Zusagen gegeben. So kamen im Mai 13.000 hinzu – 30 Prozent mehr als im April mit knapp 10.000. Weitere Details zu den Antragszahlen und zur Bewertung durch die KfW finden Sie in unserem Hintergrundartikel.

Der Kreis der berechtigten Antragsteller erweitert sich in diesem Jahr sukzessive. Zunächst konnten ab 27. Februar selbstnutzende Eigentümer von Einfamilienhäusern die Förderung beantragen. Am 28. Mai folgten private Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Ende August soll sich die dritte und letzte Antragstellergruppe anschließen können.

Neben einer Grundförderung von 30 % der förderfähigen Gesamtkosten sind laut KfW mehrere Boni möglich. Maximal kann der Investitionszuschuss 70 % erreichen.

Nach der Zusage haben die Kunden 36 Monate Zeit, den Heizungsaustausch vornehmen zu lassen. Die Einreichung von Nachweisen ist etwa sechs Monate nach Start der jeweiligen Antragstellergruppe möglich. Die Ende Februar gestartete Gruppe der selbstnutzenden Einfamilienhausbesitzer kann planmäßig im September digital Nachweise einreichen und nach deren erfolgreicher Prüfung die Auszahlung ab Oktober erhalten. Für die mit dem Heizungsaustausch verbundenen Investitionen bietet die KfW über den Zuschuss hinaus zinsgünstige Ergänzungskredite an, die Kunden bei ihrer Hausbank beantragen können.

Schon jetzt können alle Antragstellergruppen förderfähige Vorhaben des Heizungstausches beginnen. Startet das Vorhaben bis zum 31. August, lässt sich die Antragsstellung bis zum 30. November nachholen. Ab dem 1. September ist der Antrag in jedem Falle vor Beginn der Arbeiten zu stellen.

Quelle: KfW | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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