Reform des Bundesimmissionsschutzgesetzes begrüßt

Windkraft-Repowering-Projekt in Nordfriesland. Im Hintergrund verschiedene Generationen von Windenergieanlagen und ein Nordseedeich. Im vordergrund die leicht angerostete Nabe einer demontierten Windenergieanlage.Foto: Guido Bröer
Mit der Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes soll das Repowering von Windenergieanlagen schneller durchgeführt werden können.
Mit der Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes soll die Genehmigung zum Beispiel von Windenergieanlagen künftig schneller gehen. Verbände zeigen sich zufrieden.

Mehrere Verbände haben die vom Bundestag beschlossene Reform des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) positiv kommentiert. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) integriere die Reform erstmals das Klima als Schutzgut in das BImSchG. Ein weiterer Eckpunkt sei zudem die Beschleunigung und Entbürokratisierung von Genehmigungsverfahren.

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Lob kam vom Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE). „Die Digitalisierung von Genehmigungsanträgen wird perspektivisch die Berge von Aktenordnern für den Bau von Erneuerbaren Anlagen bis Elektrolyseuren deutlich reduzieren“, sagte BEE-Präsidentin Simone Peter. „Gerade die verbesserten Regelungen für das Repowering von Windenergieanlagen lösen das langjährige Versprechen ein, unbürokratisch zu verfahren, wo schon Windkraftanlagen stehen. Das BImSchG bringt große Fortschritte, die Genehmigungsverfahren von unnötigen Lasten befreien und damit deutlich effizienter machen werden.“ Damit die Novelle ihr Potenzial entfalten könne, müssen die Länder und Behörden die neuen Regelungen aber zeitnah anwenden.

Die Änderungen beim Immissionsschutz gelten neben Erneuerbaren-Energien-Anlagen auch für Industrieanlagen. „Auch das ist sehr erfreulich“, so Peter. „Damit ebnet die Novelle dem Hochlauf und der Entwicklung von Sektorenkopplungstechnologien und der Etablierung neuer Produktionsstätten von Erneuerbaren Energien Anlagen den Weg“. 

Auch Bärbel Heidebroek, Präsidentin des Bundesverbandes Windenergie (BWE) begrüßte die Verabschiedung der Novelle. „Die Straffungen in den Genehmigungsverfahren werden nicht nur den Projektträgern, sondern auch den Behörden helfen, das politisch erwartete Tempo beim Ausbau des Leistungsträgers Windenergie zu erreichen“, sagte sie. „Besonders positiv sehen wir die Erleichterungen für das Repowering. Damit kann die Erneuerung des Anlagenparks einen wichtigen Schub erfahren.“ Um die verbesserten Regelungen voll zur Entfaltung bringen zu können, brauche es aber eine zusätzliche Anpassung im BauGB.

Quelle: BMWK, BEE, BWE | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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