Offshore-Windenergie: 60 Gigawatt bis 2037 geplant
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat den Entwurf zur Fortschreibung des neuen Flächenentwicklungsplans zum Ausbau der Offshore-Windenergie veröffentlicht. Der Entwurf des Flächenentwicklungsplans enthält die Festlegungen zum Ausbau der Windenergie auf See bis einschließlich 2037. Die Planung der Flächenvergabe für Offshore-Windenergie soll bis dahin den Ausbau auf rund 60 GW Offshore-Leistung absichern. Der Plan setzt den beschleunigten Ausbaupfad fort. Somit will man das gesetzliche Ausbauziel von 40 GW im Jahr 2035 um 10 GW deutlich übertreffen. „Der Entwurf des Flächenentwicklungsplans zeigt, dass die Offshore- Windenergie auch langfristig eine wesentliche Säule bei der Transformation des Energiesystems ist. Mit dem Plan schaffen wir Planungs- und Investitionssicherheit für alle Beteiligten“, sagt Bundesminister Robert Habeck.
Insgesamt werden 36 GW von 60 GW zu Beschleunigungsflächen erklärt. Dabei handelt es sich um Flächen, die für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf See besonders geeignet sind und für die hinsichtlich der Genehmigung von Windenergieanlagen auf See erleichterte Voraussetzungen gelten. Die Erleichterungen auf Genehmigungsebene gehen mit einer verstärkten Prüfung auf Planebene einher. Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung will man umfangreiche Prüfungen durchführen, um Konflikte mit dem Arten- und Gebietsschutz zu vermeiden. Beschleunigungsflächen soll es nur in den Bereichen geben, in denen keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Um den Ausbau zur Erreichung des langfristigen Ziels von 70 Gigawatt bis 2045 zu sichern, hat das BSH weitere Potenzialflächen identifiziert und festgelegt. Dies betrifft insbesondere Flächen im Bereich der bisherigen Schifffahrtsroute SN10.
Der Entwurf schreibt die Festlegungen des letzten Flächenentwicklungsplans aus dem Jahr 2023 fort und setzt die Weichen für den Ausbau nach 2030. Im Anschluss an die Veröffentlichung des Entwurfs des Flächenentwicklungsplans gibt es nun eine öffentliche Konsultation. Auf dieser Grundlage überarbeitet das BSH den Entwurf und soll zum Ende des Jahres 2024 die finale Fassung des Flächenentwicklungsplans veröffentlichen.
Kritik an Flächenvergabe für Offshore-Windenergie
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Deutscher Naturschutzring (DNR) sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die IG Metall fordern die Bundesregierung auf, verstärkt sozial-ökologische Kriterien bei der Flächenvergabe für Offshore-Windenergie in den Mittelpunkt zu rücken. In einem Schreiben an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) warnen die vier Organisationen vor den negativen Konsequenzen des jetzigen Ausschreibungsdesigns. 2023 hat der Bund für insgesamt 13,4 Milliarden Euro Offshore-Windenergieflächen versteigert. Durch das vorherrschende Meistbietendenprinzip zahlten zwei kapitalstarke Unternehmen das Gros davon. 2024 droht sich das in beiden Ausschreibungsrunden zu wiederholen. Die hohen Flächenpreise verstärken den Kostendruck auf Lieferkette, Industrie und Beschäftigte und begünstigen unnötig hohe Offshore-Strompreise.
Der Schutz von Natur, Arten und Arbeitsplätzen spielt dagegen bei der Flächenvergabe bisher kaum eine Rolle. Die Organisationen stellen daher sechs konkrete Kriterien für eine sozial-ökologische Reform des Offshore-Ausschreibungsdesigns vor. Dazu gehören die Umweltaspekte Zirkularität, nachhaltiger Schiffsverkehr und Natur-Inklusives-Design. Aus sozialer Sicht komme es insbesondere auf gute Arbeitsbedingungen, eine resiliente Industrietransformation sowie nachhaltige Aus- und Weiterbildung an.
Quelle: BMWK, DUH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH