UER-Betrug in der Ölbranche: Verbände fordern wirksame Sanktionen
Der Betrug mit gefälschten Nachweisen über angebliche Klimaschutzprojekte im Bereich von Upstream-Emission-Reduction-Projekten („UER“) zieht weite Kreise. Nach einer Anhörung im Deutschen Bundestag, in der das Umweltbundesamt (UBA) von einem „Betrugsgeflecht“ sprach, fordert ein breites Verbändebündnis jetzt in einem gemeinsamen Positionspapier mit Nachdruck das Bundesumweltministerium (BMUV) auf, weiteren Betrug zu verhindern und verbleibende Regelungslücken sofort zu schließen.
Nach mehrmonatiger Untätigkeit arbeiten nun auch die deutschen Behörden an der Aufklärung der Betrugsfälle und haben dabei die bereits seit vielen Wochen von der Branche erhobenen Vorwürfe bestätigt. Bei der Anrechnung von UER-Projekten auf die Treibhausgasminderungs-Quote im Verkehr wurde laut Bioenergie-Branchenverbänden systematisch betrogen. Die meisten der Projekte wiesen Unregelmäßigkeiten auf oder seien gar schlichtweg nicht existent. Somit sei die angebliche Treibhausgasminderung nicht erfolgt. Vor-Ort-Kontrollen verdächtiger Projekte hätte das zuständige UBA bisher nicht veranlasst.
UER-Betrug: Keine wirksamen Sanktionen geplant
Das BMUV plant gemäß der aktuellen Fassung der UER-Verordnung, die die Bundesregierung erst kürzlich verabschiedet hatte, keine wirksamen Sanktionen für die unter Betrugsverdacht stehenden Projektträger und die gefälschten Nachweise. Doch damit nicht genug: Obwohl man etwa 70 Prozent der Nachweise noch nicht abgerechnet hat und diese daher noch aberkennen könnte, verzichtet das BMUV auf diese Möglichkeit. Der Betrug geht also weiter, obwohl die Beweise auf dem Tisch liegen.
Die Branchenverbände fordern daher ein sofortiges Moratorium. Bis auf weiteres dürfe man nur Projekte anrechnen, deren Rechtmäßigkeit man zweifelsfrei durch eine Drittprüfung belegt hat. Die Biokraftstoffquotenstelle des Hauptzollamts (Frankfurt/Oder) müsse dies anweisen, so die Verbändeforderung. Des Weiteren bedarf es laut des Positionspapiers einer kurzfristigen, erneuten Anpassung der UER-Verordnung, um sicherzustellen, dass man den nicht erbrachten Klimaschutzbeitrag nachgeholt. Um diesen final beziffern zu können, bedarf es einer unabhängigen Drittprüfung durch eine bislang nicht beteiligte Instanz. In vermutlicher Ermangelung rechtmäßiger UER-Projekte muss man zudem auch andere Erfüllungsoptionen nutzen, um den Verpflichtungen aus der Quote nachzukommen.
Das Positionspapier der Verbände zum UER-Betrug ist unter diesem Link zu finden. Die elf Unterzeichner des Positionspapieres sind Bundesverband Bioenergie e.V., Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e.V., Bundesverband dezentraler Ölmühlen und Pflanzenöltechnik e.V., Bundesverband Erneuerbare Energien e.V., Bundesverband THG-Quote e.V., Deutscher Bauernverband e.V., Fachverband Biogas e.V., Hauptstadtbüro Bioenergie, Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe e.V., Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. und Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V.
Quelle: Hauptstadtbüro Bioenergie | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH