Präzisierungen für Solarthermie in den technischen FAQ der BEG-Förderung
Die bundeseigene Förderbank KfW hat am im Juni eine Aktualisierung der Liste der technischen FAQ vorgelegt, die für den Programmteil Einzelmaßnahmen innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Förderung) gelten. Mit den technischen FAQ erläutert der Bund häufig gestellte Fragen zu den technischen Mindestanforderungen, die in der BEG-Förderrichtlinie festgelegt sind. Denn diese sind nicht immer eindeutig und bieten Interpretationsspielräume.
In die aktuelle Version der technischen FAQ sind auch einige Änderungen eingeflossen, die die Solarthermie betreffen und für die sich der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) eingesetzt hatte. In der BEG-Richtlinie ist der Klimageschwindigkeits-Bonus für Biomasseheizungen daran gekoppelt, dass die Biomasse mit Solarthermie, Photovoltaik oder einer Wärmepumpe gekoppelt ist. „Diese Anlagen sind mindestens so zu dimensionieren, dass sie die Trinkwassererwärmung bilanziell vollständig decken könnten“, heißt es in der Richtlinie. Diese Formulierung hatte bei den Mitgliedern des BSW Solar für Verunsicherung gesorgt, da nicht klar ist, ob die Trinkwassererwärmung das ganze Jahr über bilanziell vollständig gedeckt sein muss oder nur in den Sommermonaten.
Für diese Anforderung gibt es in den technischen FAQ nun eine Präzisierung. Dort heißt es unter Punkt 8.11, dass der Warmwasserbedarf von der Solarthermie, PV oder Wärmepumpe nur außerhalb der Heizperiode von Mai bis September gedeckt werden muss. Dabei ist es ausreichend, wenn das ergänzende Warmwassersystem im innerhalb dieser Periode für die Solarenergie ertragsschwächsten Monat September „mindestens die Endenergie liefert, die zur Warmwasserbereitstellung erforderlich ist.“ Den rechnerischen Nachweis dafür kann man mit einer Energiebilanz nach DIN V 18599 erbringen.
Technische FAQ erlauben Solarthermie-Fläche als pauschale Erfüllungsoption anzusetzen
Es geht aber auch einfacher. Denn Punkt 8.11 ermöglicht es, die Anforderung mit Solarthermie über die Fläche der Solarkollektoren zu erfüllen. Dafür sind je Quadratmeter Nutzfläche des Hauses 0,04 Quadratmeter Aperturfläche notwendig. Auf Betreiben des BSW Solar kann man nun auch den Bruttowärmeertrag des Kollektorfeldes (GTYFeld) heranziehen. Denn der GTYFeld ist laut dem Branchenverband die international längst zum Maßstab gewordene Bezugsgröße für Solarkollektoren. Zudem ist problematisch, dass die Aperturfläche in den Solar-Keymark-Datenblättern nicht mehr genannt wird und dieser Wert daher nicht einfach zur Verfügung steht.
Der GTYFeld muss mindestens das 20-fache der Nutzfläche des Gebäudes betragen. Offen ist jedoch, was unter „Bruttowärmeertrag des Kollektorfeldes“ genau zu verstehen ist. Sinnvoll wäre es nach Ansicht des BSW Solar, dafür den Wert aus dem Solar Keymark Datenblatt des Solarkollektors zu verwenden, der für den Standort Würzburg bei einer mittleren Kollektortemperatur von 50 °C ermittelt wird.
Aperturflächen-Regelung bevorzugt wenig effiziente Kollektoren
Laut Stefan Abrecht, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Solar-Experience liegt die Grenze, bei der es bei Flachkollektoren besser ist nach dem Bruttowärmeertrag zu dimensionieren, bei einem GTYFeld von rund 500 kWh/m² bezogen auf die Aperturfläche. Röhrenkollektoren haben pro Aperturfläche meist einen deutlich höheren Ertrag. Dank der neuen Regelung muss man sie jetzt nicht mehr zu groß auslegen. „Wenn ein Flachkollektor mehr spezifischen Ertrag hat, profitiert er auch von der neuen alternativen Regelung“, so Abrecht. Flachkollektoren mit weniger Ertrag könne man aber mit der Aperturflächen-Regelung auslegen, diese lieferten dann nicht das gleiche Resultat sondern weniger. Die Aperturflächen-Regelung bevorzuge also nach wie vor die wenig effizienten Kollektoren. „Der GTY pro m² Bruttofläche ist ein sehr gutes Vergleichsmaß für die effektive Nutzung der Dachfläche, die Aperturfläche dagegen nicht“, sagt Abrecht und spricht sich deshalb dafür aus, die Aperturflächen-Regelung zu streichen.
Auch für die Photovoltaik gibt es eine pauschale Regelung. Hier reicht eine Modulfläche von mindestens 0,25 Quadratmeter je Quadratmeter Nutzfläche aus. Alternativ muss die Nennleistung in Kilowatt mindestens das 0,05-fache der Nutzfläche des Hauses betragen.
Eine weitere Präzisierung für die Solarthermie in den technischen FAQ der BEG-Förderung betrifft den hydraulischen Abgleich. Grundsätzlich müssen die Antragsteller:innen bei jedem wassergeführten Heizsystem einen hydraulischen Abgleich nachweisen, wenn sie dafür eine BEG-Förderung erhalten wollen. Wenn die Solarthermie-Anlage, für die man Fördergeld beantragt, aber nur Trinkwarmwasser erzeugt, entfällt die Pflicht zum hydraulischen Abgleich.
Autor: Jens Peter Meyer | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH