Neue Petition für Mini-PV und Balkonkraftwerke: Recht auf Solar!

Stecker-Solar-Gerät vor GartenhausFoto: Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.
Steckersolargeräte können neben dem Balkon auch im Garten zum Einsatz kommen.
Eine neue Petition an die Fraktionsvorsitzenden der Ampel-Parteien im Deutschen Bundestag will dazu beitragen, dass Änderungen am Wohnungseigentumsgesetz (WEG) noch vor der Sommerpause umgesetzt werden. Ziel sind bis dahin 10.000 Unterschriften.

Mit einer Petition will der Verein Balkon.Solar für die Mini-PV und Steckersolargeräte ein Recht auf Solar umsetzen. Es geht dem Petenten dabei darum, dass geplante Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) final zur Umsetzung kommen. Bereits im letzten Jahr hatten Initiatoren eine Petition für die Mini-PV beim Deutschen Bundestag mit gleichen Forderungen eingereicht.

Adressaten der Petition sind die Fraktionsvorsitzenden der drei Regierungsparteien im Bundestag Ziel der Initiative von Balkon.Solar e.V. und AG Balkonkraftwerk ist es, bis zur Sommerpause 10.000 Unterschriften zu sammeln. Wie es in der Petition heißt, hat der Bundesrat in seiner Empfehlungen (BT Drucksache 508/1/23 zu der 1038. Sitzung des Bundesrates am 24. November 2023) vorgeschlagen, alle Formen von Solar, nicht nur auf dem Balkon in die Liste der “privilegierten Maßnahmen” im Miet- und Wohnungseigentumsrecht aufzunehmen.

Bundesratsvorschlag von Ende November

Er begründe das ferner wie folgt:

„Die auf Steckersolargeräte beschränkte Erweiterung des Katalogs der sogenannten privilegierten baulichen Veränderungen des  Wohnungseigentumsrechts ist angesichts der Bedeutung der Energiewende nicht ausreichend.Es sollten alle Formen der Nutzung von Photovoltaik (PV), d. h. auch die Installation einer PV-Dachanlage, als privilegierte Maßnahmen in § 20 Absatz 2 WEG verankert werden. Mit Inkrafttreten der WEG-Reform zum 1. Dezember 2020 können zwar alle baulichen Maßnahmen gemäß § 20 Absatz 1 WEG mit einfacher Mehrheit in der Wohnungseigentümerversammlung beschlossen werden. In der Praxis kann es aber schwierig sein, die erforderliche Mehrheit zu erlangen.Die Installation einer Gemeinschaftsanlage in Wohnungseigentümergemeinschaften ist aktuell aufgrund der Schwierigkeiten bei der Verwaltung und Verteilung der Kosten kaum umsetzbar. Die rechtlichen und bürokratischen Hürden sind hier sehr hoch.

(…) Auch in Mehrfamilienhäusern kann für Wohnungseigentümer die Errichtung von einzelnen PV-Anlagen auf den Dachflächen attraktiv und sinnvoll sein.Dies ist insbesondere bei Gemeinschaften mit wenigen Wohnungseigentümern der Fall, wenn andere Betriebskonzepte für Photovoltaikanlagen auf einem Mehrfamilienhaus nicht in Frage kommen, z. B. weil sich nicht alle Wohnungseigentümer finanziell an der Errichtung einer PV-Anlage beteiligen wollen.(…)Im Einzelfall objektiv unangemessene Forderungen können von den übrigen Wohnungseigentümern zurückgewiesen werden. So sind bauliche Veränderungen nicht zulässig, sofern sie die Wohnanlage grundlegend umgestalten oder eine Wohnungseigentümerin oder einen Wohnungseigentümer unbillig benachteiligen.Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Gebäudes dürften im Fall von PV-Dachanlagen geringer sein als bei Steckersolargeräten auf Balkonen und Terrassen; (…) Einzelne Wohnungseigentümer sollten im WEG einen Anspruch auch auf die Installation von PV-Dachanlagen, und nicht nur von Steckersolargeräten für den Balkon oder die Terrasse erhalten”

Liegt seit sechs Monaten dem Bundestag vor

Der Gesetzesentwurf mit diesen Änderungen liege seit über sechs Monaten dem Bundestag vor. Es habe am 18.1.24 eine Anhörung mit zahlreichen Experten zu diesem Thema gegeben, die sich für die Änderung ausgesprochen haben. 

Nun sei es höchste Zeit, diese Änderung noch vor der Sommerpause zu beschließen, so die Petenten.

Quelle: Balkon.Solar e.V. | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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