Neue Klimaklage wegen Novelle des Klimaschutzgesetzes geplant
Fünf deutsche Umweltverbände werden gemeinsam mit Kläger:innen aus allen Teilen der Gesellschaft insgesamt drei neue Verfassungsbeschwerden gegen die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung sowie insbesondere die Entkernung des Klimaschutzgesetzes (KSG) erheben. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sowie Greenpeace und Germanwatch führen jeweils eine Beschwerde mit Klägerinnen und Klägern, die in unterschiedlichen Lebensbereichen von der Klimakrise betroffen sind. Bereits 2021 hatten einige der Klagenden in einem wegweisenden Urteil erreicht, dass das Bundesverfassungsgericht dem Recht auf Klimaschutz Verfassungsrang einräumt.
Der SFV und der BUND verklagen nach 2018 erneut gemeinsam die Bundesregierung. Gemeinsam mit vier Einzelkläger:innen bilden sie den Kreis der Beschwerdeführer:innen. Mit dem neuen KSG verstößt die Bundesregierung nach Auffassung der Beschwerdeführer:innen gegen das Grundgesetz. Das enthaltene Ziel- und Ambitionsniveau ist zu niedrig. Maßstab des Handelns muss die klimawissenschaftlich fundierte, rechtlich verankerte Grenze von global 1,5 Grad maximaler Erderhitzung sein, um die Folgen der Klimakrise noch beherrschbar zu halten.
Wirksame Klimapolitik durch neue Klimaklage erreichen
Das novellierte Klimaschutzgesetz ist laut BUND und SFV gefährlich ambitionslos. Damit setze die Bundesregierung die Freiheiten heutiger und künftiger Generationen aufs Spiel. Die Lösungen im Kampf gegen die Klimakrise seien da, aber die Umsetzung braucht Priorität in der Regierung. „Die Klimapolitik dieser Regierung ist eine Enttäuschung. Statt Zögern und Aussitzen braucht es mehr Handeln und Tempo. Aber Mahnen reicht nicht mehr, wenn Häuser von Hochwasser geflutet werden, Äcker austrocknen, Wälder brennen und Arten massenhaft aussterben“, sagt Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND. „Das sind Folgen einer Politik, die nachfolgenden Generationen die Chance auf ein gutes Leben nimmt. Ohne eine wirksame Klimapolitik können wir unseren Wohlstand und unsere Sicherheit nicht erhalten. Noch ist es nicht zu spät, aber dafür ist jetzt ehrgeiziges Handeln nötig. Die verpassten Chancen von heute sind die Krisen von morgen. Deshalb klagen wir: Klimaschutz ist Menschenrecht. Die Regierung hat einen Eid zum Wohle Deutschlands und zur Wahrung des Grundgesetzes geleistet. Wir fordern die Regierung auf, sich daran zu halten.“
Susanne Jung, Geschäftsführerin SFV ergänzt: „2021 konnten wir einen bedeutenden Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht erzielen. Doch statt die gewichtigen Argumente des obersten Gerichts ernst zu nehmen, reduziert die Bundesregierung ihre bereits gefährlich unzureichenden Klimaschutz-Ambitionen weiter. Im Namen der Überlebenschancen heutiger und zukünftiger Generationen dürfen wir diesen eklatanten Rechtsbruch keinesfalls hinnehmen.“
Weitere Informationen und juristische Erläuterungen zur Klage von BUND und SFV sind im Faktenblatt „Klimaklage: Klimaschutz ist Menschenrecht“ zu finden.
Eine weitere Klimaklage plant die deutsche Umwelthilfe (DUH). „Um zu zeigen, wie wichtig den Menschen in Deutschland wirksame Klimaschutzmaßnahmen sind, suchen wir 100.000 Klimahelden, die sich unserer Verfassungsbeschwerde anschließen und damit ein starkes Signal nach Karlsruhe senden“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Informationen dazu sind unter diesem Link zu finden.
Auch Germanwatch will gemeinsam mit Greenpeace und mehreren Einzelkläger:innen eine neue Klimaklage einreichen und sucht dafür noch „Zukunftskläger:innen“, die sich der Verfassungsbeschwerde anschließen. Informationen finden potenzielle Zukunftskläger:innen unter diesem Link.
Quelle: BUND, DUH, Germanwatch | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH