Wärmeplanung: Stakeholder-Dialog und Leitfaden der Bundesregierung

Bunte Strichmännchen um einen Tisch - Stakeholder-Dialog und ein Leitfaden sollen die Wärmeplanung erleichternGrafik: snyGGG / stock.adobe.com
Der Austausch soll die Wärmeplanung für alle Beteiligten leichter machen.
Das Wärmeplanungsgesetz ist seit Januar 2024 in Kraft. Nun sollen der bundesweite Dialogprozess und ein neuer Leitfaden die Umsetzung der Wärmeplanung vor Ort unterstützen.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, haben hierfür einen bundesweiten Stakeholder-Dialog angeschoben. Daran sollen Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern, Kommunen und Verbänden teilnehmen, um kontinuierlich die Erfahrungen aller Akteure einfließen zu lassen. Der Stakeholder-Dialog zur Wärmeplanung läuft bis ins Frühjahr 2025.

Im Stakeholder-Dialog sollen in einer Workshopreihe ausgewählte Themen und Erfahrungen mit der Wärmeplanung erörtert werden. Ziel sei es, gemeinsam mit allen Beteiligten praktikable Lösungen zu entwickeln. Mit Leipzig und Heeseberg zeigen auf der Auftaktveranstaltung jeweils eine größere und eine kleine Kommune, wie unterschiedlich Ausgangslage und Handlungsmöglichkeiten für die Wärmeplanung vor Ort sind. Der Stakeholder-Dialog soll die bestehenden Unterstützungsangebote der Bundesregierung ergänzen. Zu diesen gehören insbesondere das Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende in Halle (KWW) und der heute vorgestellte Leitfaden Wärmeplanung.

„Die Kommunen wissen am besten, was im Rahmen der Wärmeplanung vor Ort möglich und nötig ist und was sie vom Bund als Gesetzgeber und Fördermittelgeber brauchen“, sagt Geywitz. Auf die Plattform zum Erfahrungsaustausch sollen Interessierte und Beteiligte über einen längeren Zeitraum zurückgreifen können.

Leitfaden soll Wärmeplanung in den Kommunen erleichtern

Zudem stellt die Regierung heute einen Leitfaden für die Wärmeplanung vor. Dieser erkläre Schritt für Schritt Lösungsmöglichkeiten für die Planung vor Ort, so Geywitz.

„Wichtig ist, keine Kommune muss Sorge vor dem Planungsprozess haben“, sagt sie. Die Bundesregierung fördert die Kommunen über die Länder bei der Durchführung der Planung mit 500 Millionen Euro. Viele kleine Kommunen müssten zudem keine Detailplanung vorlegen. Das gelte, wenn kein Stadtwerk eingebunden sei und die Versorgung vorrangig privat betrieben werde.

Der neue Leitfaden gebe den Kommunen und allen weiteren beteiligten Akteuren praktische Hilfestellung zum Vorgehen bei der Wärmeplanung, sagt Habeck „Er trägt dazu bei, dass Wärmepläne bundesweit in guter Qualität erstellt werden.“ Der Leitfaden Wärmeplanung sowie eine Zusammenfassung und Einordnung des Leitfadens („Leitfaden kompakt“) sind hier abrufbar.

Die Wärmeplanung soll einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die Wärmeversorgung in Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral zu gestalten. Das Wärmeplanungsgesetz schafft dafür den Rahmen. Aufgabe der Länder ist es nun, das Bundesgesetz in ihr jeweiliges Landesrecht zu überführen. Sie bestimmen sie unter anderem die für die Wärmeplanung verantwortliche Stelle. Dies sind in der Regel die Kommunen. Auch auf dem Solarserver gibt es regelmäßig Neuigkeiten rund um die Wärmeplanung.

Quelle: BMWSB | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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