Privilegierung für Steckersolargeräte: Entscheidung am 4. Juli

Balkonkraftwerk beziehungsweise SteckersolargerätFoto: Maryana / stock.adobe.com
Balkonkraftwerk (Archivbild)
Am morgigen Donnerstag soll der Bundestag über die Privilegierung von sogenannten Balkonkraftwerken entscheiden. Der Rechtsausschuss des Bundestages hat heute eine Beschlussempfehlung verabschiedet, die einige Änderungen gegenüber der Version vom Dezember 2023 enthält.

Die Gesetzesänderung wird teilweise auch als „Balkonkraftwerke-Gesetz“ bezeichnet. Mit vollem Namen heißt sie „Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“. Es geht dabei um Änderung des Mietrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und Wohnungseigentümergesetzes (WEG). Steckersolargeräte sollen eine sogenannte Privilegierung erhalten, sodass Hauseigentümer sie nur mit besonderer Begründung ablehnen dürfen.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzesentwurf der Bundesregierung am heutigen Mittwochmorgen angenommen – allerdings mit einigen Änderungen. Für den Gesetzentwurf in geänderter Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die CDU/CSU-Fraktion und die Gruppe Die Linke. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen. Laut dem Informationsdienst „heute im bundestag“ ergänzt der Änderungsantrag mit Klarstellungen die Begründung zum Einsatz von Steckersolargeräten.

BSW begrüßt Gesetzesänderung, DUH nennt sie „Arbeitsverweigerung“

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) begrüßt das erwartete Gesetz. „Mieterinnen und Mieter haben in Zukunft einen gesetzlichen Anspruch, Steckersolargeräte auf ihrem Balkon installieren zu dürfen“, heißt es in der Pressemitteilung. Durch die Änderungen des Mietrechts im BGB und im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) würden Vermieter und Eigentümergemeinschaften künftig dazu verpflichtet, die Zustimmung zu erteilen. Nur in begründeten Ausnahmefällen könne dies verweigert werden, beispielsweise aufgrund von Vorgaben des Denkmalschutzes. „Das Recht zur Ernte von Sonnenstrom wird damit gesetzlich verankert“, sagt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Der Verband rechnet mit einem steigenden Interesse an den Steckersolargeräten und allgemein auch mehr Akzeptanz für die Energiewende.

Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert den geänderten Gesetzesentwurf zur Privilegierung der Steckersolargeräte hingegen als ambitionslos. „Dieses Balkonkraftwerke-Gesetz von FDP-Justizminister Buschmann grenzt an Arbeitsverweigerung“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Die Hinweise der DUH würden ignoriert. Das Gesetz definiere keinen klaren Kriterienkatalog. „Absurde Gründe“ wie die Ästhetik eines Gebäudes könnten damit als Verhinderungsstrategie dienen.

Die DUH sieht durch das Gesetz sogar den Boom der Steckersolargeräte in Gefahr. Dieser fand bisher allerdings ohne jede Rechtssicherheit statt. Allein die Zahl der bei der Bundesnetzagentur registrierten Steckersolargeräte beläuft sich mittlerweile auf 550.000. Davon stammen 273.000 Geräte aus dem Jahr 2023. Obwohl die Registrierung Pflicht ist, gehen viele Fachleute von einer hohen Zahl unregistrierter Balkonkraftwerke aus.

Technische Anforderungen an Steckersolargeräte soll in Zukunft eine Produktnorm regeln.

Wer will, kann die Entscheidung über den Streamingdienst des Bundestages live verfolgen. In der Tagesordnung ist sie für 21:20 vorgesehen.

Quelle: DUH, BSW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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