Erlösabschöpfung: Verfassungsgericht nimmt Klage an

Steinblock vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe - Symbol für Klage gegen ErlösabschöpfungFoto: U. J. Alexander / stock.adobe.com
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Archivbild).
Während der Energiekrise schöpfte die Bundesregierung sogenannte Zufallsgewinne von Energie-Unternehmen ab. Das Bundesverfassungsgericht wird sich nun damit befassen, ob das rechtens war.

Die Beschwerde mehrerer Erneuerbarer-Energien-Unternehmen soll im September vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden. Im März 2023 hatte eine Gruppe von Betreibern von Solar-, Wind- und Biomassekraftwerken eine Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die Erlösabschöpfung eingelegt. Einer davon ist der Ökoenergie-Anbieter Lichtblick. Dieser sprach 2023 von 25 weiteren Unternehmen, in der aktuellen Pressemitteilung ist die Rede von 21 weiteren.

Das Bundesverfassungsgericht habe nun die Branchenverbände der erneuerbaren Energien und den BDI angehört und daraufhin die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen. So weit schaffen es laut Lichtblick weniger als fünf Prozent aller Verfassungsbeschwerden, denn die Hürden sind hoch. „Das Bundesverfassungsgericht nimmt die geltend gemachten Grundrechtsverletzungen somit sehr ernst“, folgert Lichtblick.

Erlösabschöpfung machte Erneuerbare-Energien-Anbietern zu schaffen

Die Bundesregierung hatte die Abschöpfung mit dem Gesetz zur Strompreisbremse (StromPBG) eingeführt. In der Zeit von Dezember 2022 bis Ende Juni 2023 wurden die Einnahmen von Wind-, Solar- und Biomassebetreibern nach einem komplexen Schlüssel abgeschöpft, um die Preisbremse mitzufinanzieren. Dabei wurden überwiegend fiktive Erlöse angenommen.

In vielen Fällen habe der Eingriff dazu geführt, dass insbesondere Solar- und Biomasseanlagen nicht wirtschaftlich weiter betrieben werden konnten oder ganze Geschäftsfelder bedroht gewesen seien, so Lichtblick. Der Markt für Direktlieferverträge (PPA) für den Abschöpfungszeitraum sei eingebrochen. Dabei würden PPAs eine zentrale Rolle für die Ökostromlieferung an Haushalte und Unternehmen spielen. Sie würden zudem langfristig stabile Preise garantieren.

Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick sagt: „Es ist sinnvoll, dass die Bundesregierung Haushalte und Unternehmen angesichts der hohen Energiekosten entlasten wollte. Es war aber das falsche Instrument, die Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen über eine Erlösabschöpfung daran zu beteiligen.“ Die Erlösabschöpfung verletze die Grundrechte der abgeschöpften Unternehmen und bremse die Energiewende. Nicht die Erneuerbaren Energie-Anlagen hätten die Preise im Jahr 2022 in die Höhe getrieben, sondern die Gas- und Kohlekraftwerke. Erneuerbare Energien hätten die Preise gedämpft. Die Abschöpfung sei deshalb nach der Auffassung der klagenden Unternehmen nicht mit der Finanzverfassung sowie den Grundrechten vereinbar.

Der Termin für die mündliche Verhandlung ist der 24. September.

Quelle: Lichtblick | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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