KfW: BEG-Kulanz in Hochwassergebieten und weniger Förderung für neue Nichtwohngebäude

Luftbild eines Dorfes mit Hochwasser.Foto: mb67 / stock.adobe.com
Die KfW-Bank verringert die Förderhöchstbeträge für neue klimafreundliche Nichtwohngebäude (Programm-Nr. 299). Außerdem führt die KfW für Hochwassergebiete Süddeutschlands Kulanzregelungen in der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) ein.

Ab dem 1. August 2024 wird der Förderhöchstbetrag auf 1.500 Euro pro Quadratmeter und ein Fördervolumen von maximal 7,5 Millionen Euro je Bauprojekt sinken. Bislang stellt die KfW bis zu 2.000 Euro Förderung pro Quadratmeter und eine maximale Fördersumme von 10 Millionen Euro zur Verfügung. Für Bauprojekte mit Nachhaltigkeitszertifikat, die mit dem Qualitäts­siegel Nach­haltiges Gebäude (QNG) ausgestattet sind, liegen die Fördergrenzen weiterhin höher. Die neue Höchstgrenze von 2.000 Euro pro Quadratmeter und 10 Millionen Euro Gesamtförderung bedeutet aber auch für diese Öko-Nichtwohngebäude eine Absenkung um 50 Prozent.

Die Änderungen gab die KfW in der vergangenen Woche in einem Rundschreiben bekannt. Dort heißt es zur Erklärung: „Um das Förderprodukt Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude weiterhin möglichst vielen Kunden anbieten zu können, senken wir in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für Zusagen ab dem 1.8.2024 die Förderhöchstbeträge.“ Das aktualisierte Merkblatt zu dem Programm will die KfW ab Mitte Juli online verfügbar machen.

BEG-Sonderkonditionen für Hochwasseropfer

Für die Heizungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG räumt die KfW künftig für Geschädigte in den aktuellen Hochwassergebieten Bayerns und Baden-Württembergs Sonderkonditionen ein.

Den 20-prozentigen Klimageschwindigkeitsbonus, den der Bund für Gas- und Biomasseheizungen erst nach einer 20-jährigen Nutzungsdauer gewährt, können Hausbesitzer auch dann erhalten, wenn die Heizungs­anlage wegen des Hoch­wassers nicht mehr funktions­tüchtig ist. Antrag­stellende müssen dazu lediglich eine Eigen­erklärung unterschreiben, dass die Heizung vor dem Hoch­wasser funktions­tüchtig war.

Bei durch das Hochwasser zerstörten Heizungsanlagen, die bereits eine BEG-Förderung erhalten haben, entfällt außerdem die Mindestnutzungsdauer. Sie beträgt normalerweise in der BEG 10 Jahre. Eine erneute Antrag­stellung auf KfW-Förderung ist also auch ohne Ablauf der Mindest­nutzungs­dauer für ein bereits gefördertes Vor­haben möglich.

Für Hochwasserbetroffene setzt die KfW auch die Kumulationsgrenze in der BEG aus, die normalerweise bei 60 Prozent liegt. Für Hochwasserbetroffene in den entsprechenden Gebieten ist nun eine Kombination mit anderen öffent­lichen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zu­schüssen bis zu 100 Prozent der geför­derten Investitions­kosten möglich. Dabei werden auch Versicherungs­leistungen und andere staatliche Hilfen berück­sichtigt.

Guido Bröer | © Solarthemen Media GmbH

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