KfW: BEG-Kulanz in Hochwassergebieten und weniger Förderung für neue Nichtwohngebäude
Ab dem 1. August 2024 wird der Förderhöchstbetrag auf 1.500 Euro pro Quadratmeter und ein Fördervolumen von maximal 7,5 Millionen Euro je Bauprojekt sinken. Bislang stellt die KfW bis zu 2.000 Euro Förderung pro Quadratmeter und eine maximale Fördersumme von 10 Millionen Euro zur Verfügung. Für Bauprojekte mit Nachhaltigkeitszertifikat, die mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ausgestattet sind, liegen die Fördergrenzen weiterhin höher. Die neue Höchstgrenze von 2.000 Euro pro Quadratmeter und 10 Millionen Euro Gesamtförderung bedeutet aber auch für diese Öko-Nichtwohngebäude eine Absenkung um 50 Prozent.
Die Änderungen gab die KfW in der vergangenen Woche in einem Rundschreiben bekannt. Dort heißt es zur Erklärung: „Um das Förderprodukt Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude weiterhin möglichst vielen Kunden anbieten zu können, senken wir in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für Zusagen ab dem 1.8.2024 die Förderhöchstbeträge.“ Das aktualisierte Merkblatt zu dem Programm will die KfW ab Mitte Juli online verfügbar machen.
BEG-Sonderkonditionen für Hochwasseropfer
Für die Heizungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG räumt die KfW künftig für Geschädigte in den aktuellen Hochwassergebieten Bayerns und Baden-Württembergs Sonderkonditionen ein.
Den 20-prozentigen Klimageschwindigkeitsbonus, den der Bund für Gas- und Biomasseheizungen erst nach einer 20-jährigen Nutzungsdauer gewährt, können Hausbesitzer auch dann erhalten, wenn die Heizungsanlage wegen des Hochwassers nicht mehr funktionstüchtig ist. Antragstellende müssen dazu lediglich eine Eigenerklärung unterschreiben, dass die Heizung vor dem Hochwasser funktionstüchtig war.
Bei durch das Hochwasser zerstörten Heizungsanlagen, die bereits eine BEG-Förderung erhalten haben, entfällt außerdem die Mindestnutzungsdauer. Sie beträgt normalerweise in der BEG 10 Jahre. Eine erneute Antragstellung auf KfW-Förderung ist also auch ohne Ablauf der Mindestnutzungsdauer für ein bereits gefördertes Vorhaben möglich.
Für Hochwasserbetroffene setzt die KfW auch die Kumulationsgrenze in der BEG aus, die normalerweise bei 60 Prozent liegt. Für Hochwasserbetroffene in den entsprechenden Gebieten ist nun eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen bis zu 100 Prozent der geförderten Investitionskosten möglich. Dabei werden auch Versicherungsleistungen und andere staatliche Hilfen berücksichtigt.
Guido Bröer | © Solarthemen Media GmbH