Referentenentwurf: Tempo bei Geothermie-Genehmigungen

Eine Hand hält einen Holzstempel mit der Aufschrift "genehmigt" - Symbolbild für Genehmigungen von Geothermie-Anlagen.Foto: studio v-zwoelf / stock.adobe.com
Von wegen Stempel drauf: Die Genehmigungen für Geothermie-Projekte sollen komplett digital ablaufen.
Geothermie hat großes Potenzial, doch der Ausbau geht stockend voran. Ein Problem sind die komplizierten Genehmigungen. Das soll sich mit einem neuen Gesetz ändern. Der Referentenentwurf aus dem Wirtschafts- und Klimaschutzministerium von Robert Habeck liegt vor, die Verbändebeteiligung läuft.

Schnellere Genehmigungen für Geothermie-Anlagen stehen im Fokus des Gesetzentwurfes, sind aber nicht das einzige Ziel. Das verrät auch der Titel: „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen“

Erklärtes Ziel ist es, die Genehmigungsdauer für diese Anlagen zu halbieren. Dafür soll es ein zentrales Stammgesetz geben, begleitet von Vereinfachungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Bundesbergbaugesetz (BbergG) und Naturschutzrecht.  Mit dem Gesetzentwurf sollen gleichzeitig auch die Fristen der novellierten erneuerbaren Energien-Richtlinie (RED III) umgesetzt werden. Die Bundesregierung will so bis 2030 ein geothermisches Potenzial von 10 Terawattstunden (TWh) in der Mitteltiefen und Tiefen Geothermie (bis/ab 400 Metern Tiefe) erschließen.

Wer andere Gesetzesnovellen aus jüngster Zeit für die Planungsbeschleunigung verfolgt hat, wird einige Grundsätze für schnelle Genehmigungen auch hier wiederfinden. Das Gesetz spricht diesen Anlagen zu, dass an ihnen überragendes öffentliches Interesse besteht. Zudem soll der vorzeitige Beginn der Maßnahmen im öffentlichen Interesse liegen, Widersprüche sollen in der Regel keine aufschiebende Wirkung haben. Insgesamt hat der Gesetzesentwurf einen ambitionierten Tonfall – laut BMWK ist er allerdings noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Die Länder- und Verbändeanhörung läuft bis zum 17. Juli.

Einwände vorab gesetzlich abräumen

Eine Reihe möglicher Einwände gegen Tiefe und Oberflächennahe Geothermie wird von vornherein abgewendet. Das Gesetz soll zum Beispiel festlegen, dass die seismische Exploration mit Rüttelfahrzeugen keine „mutwillige Beunruhigung wildlebender Tiere“ nach dem Naturschutzgesetz ist – aus dem simplen Grund, dass diese mögliche Nebenwirkung nicht mutwillig geschehe. Etwaige Rechtsstreitigkeiten mit Nachbarn um die Wärmequellen sollen auch abgekürzt werden. Diese sollen eine Beeinträchtigung durch den Wärmeentzug nur geltend machen können, wenn der Boden um mehr als sechs Kelvin abkühlt. Auch andere Einschränkungen zählen nur, wenn sie eine „bestehende oder konkret geplante“ Nutzung des Grundstücks „unmöglich machen“ oder „wesentlich“ erschweren.

Das Genehmigungsverfahren im Bundesbergbaugesetz soll elektronisch über eine „einheitliche Stelle“ abgewickelt werden. Diese soll ein One-Stop-Shop sein und Dienstleistungsqualitäten beweisen. „Von einem Antragssteller darf während des gesamten Verfahrens nicht verlangt werden, sich an mehr als eine Anlaufstelle zu wenden“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die einheitliche Stelle soll vielmehr „in transparenter Weise“ durch das Verfahren führen und „alle erforderlichen Informationen“ zur Verfügung stellen.

Behörden müssen bei Genehmigungen für Geothermie-Projekte aktiver werden

Für die Stellungnahmen von beteiligten Behörden nach dem Bergbaugesetz soll eine Frist von einem Monat gelten. Dabei gilt in Zukunft: Wenn eine Behörde diese verpasst, hat sie später nichts mehr zu melden. Diesen Grundsatz hat die Regierung bereits mit Blick auf die Windenergie bei der Novelle das Bundesimmissionsschutzgesetzes angewandt.

Eine wesentliche Entlastung vor allem für die Mitteltiefe Geothermie soll der teilweise oder komplette Wegfall der bergrechtlichen Überwachung sein. Projekte sollen, sofern der Betrieb „von geringer Gefährlichkeit“ ist, keine Betriebspläne mehr vorlegen müssen. Auch hier ist die Behörde am Zug und muss bei Bedarf innerhalb von vier Wochen erklären, dass ein Betriebsplan nötig ist.

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz sollen Großwärmepumpen nicht mehr zwangsläufig eine Genehmigung benötigen. Sie müssen der Behörde zunächst nur angezeigt werden. Dann ist die Behörde am Zug. Hält sie eine Erlaubnis für nötig, muss sie dies innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige mitteilen.

Seitens der Branchenverbände lagen bis Redaktionsschluss keine Stellungnahmen vor. Der Bundesverband Geothermie erklärt auf seiner Homepage bisher lediglich, man habe lange auf das Gesetz hingearbeitet. Eine inhaltliche Stellungnahme soll noch folgen.

Zum Referentenentwurf geht es hier.

Neben den leichteren Genehmigungen könnten auch neue Technologien die Geothermie in den kommenden Jahren deutlich voranbringen. Das geht aus einer Studie von Acatech hervor, über die der Solarserver berichtete.

solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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