Bundespräsident Steinmeier unterschreibt Klimaschutzgesetz

Im Bild Bundespräsident Steinmeier, der das Klimaschutzgesetz unterschrieben hat.Foto: Bundesregierung / Steffen Kugler
Bundespräsident Steinmeier hilft laut DUH der Bundesregierung dabei, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
Mit der Unterschrift von Bundespräsident Steinmeier unter das Klimaschutzgesetz kann die Novelle nun Rechtskraft erlangen. Damit muss die Bundesregierung heute keine Klimaschutz-Sofortprogramme vorlegen, wie es das zuvor gültige Recht erfordert hätte.

Das neue Klimaschutzgesetz kann in Kraft treten. Obwohl es einen massiven zivilgesellschaftlichen Widerstand und Warnungen von Klimaexperten wie Juristen gab, hat nach der Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat nun Bundespräsident Steinmeier seine Unterschrift unter das Klimaschutzgesetz geleistet. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kündigt an, dies nicht hinnehmen zu wollen. „Bis zur allerletzten Sekunde hat der Bundespräsident seine Unterschrift für das entkernte Klimaschutzgesetz hinausgezögert. An dem Tag, an dem neue Klimaschutz-Sofortprogramme für die Sektoren Verkehr und Gebäude fällig gewesen wären, hilft der Bundespräsident nun der Regierung dabei, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen“ sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Er spielt dabei den willigen Erfüllungsgehilfen von Verkehrsminister Wissing, der einen Freifahrtschein für die Klimaschutzlücke von 180 Millionen Tonnen im Verkehrsbereich erhalten soll. Auch seine Kolleginnen und Kollegen wollen sich zurücklehnen, denn sie müssen laut neuem Gesetz in dieser Legislatur keine einzige weitere Klimaschutzmaßnahme auf den Weg bringen. Wir werden diese verfassungswidrige Politik nicht hinnehmen. „ Die DUH plant Klimaschutz gemeinsam mit elf jungen Menschen vor dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen – wie schon beim Klimaurteil im Jahr 2021. „Unsere 200 Seiten Klageschrift sind fertig und werden eingereicht, sobald das Gesetz in Kraft tritt“, sagt Resch.

Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) will Klage einreichen. „Mit dem abgeschwächten Klimaschutzgesetz kann Deutschland seinen Beitrag zum Einhalten der rechtsverbindlichen 1,5 Grad-Grenze nicht leisten. Nach wissenschaftlichen Maßstäben erschweren die zu schwachen deutschen Klimaziele diese Aufgabe zusätzlich“, sagt BUND-Vorsitzender Olaf Bandt. „Die Klimapolitik dieser Regierung ist eine Enttäuschung. Die verpassten Chancen von heute sind die Krisen von morgen. Der BUND nimmt diesen Rechtsbruch nicht einfach hin. Wir werden vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde zusammen mit dem Solarenergie-Förderverein Deutschland und vier Einzelkläger:innen gegen das Klimaschutzgesetz einlegen.“

Quelle: DUH, BUND | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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