Bundesregierung legt Entwurf des Geothermie-Beschleunigungsgesetzes vor

Im Bild ein Tiefbohrgerät, das Entwurf des Geothermiebeschleunigungsgesetzes soll den Geothermie-Ausbau in Deutschland schneller machen.Foto: HAS Innova Rig
Der Bundesverband Geothermie (BVG) fordert, dass im GeoWG Beschleunigungsgebiete für Geothermievorhaben ausgewiesen werden.
Die Bundesregierung hat sich auf den Entwurf eines Geothermiebeschleunigungsgesetzes geeinigt. Der Bundesverband Geothermie (BVG) begrüßt den Entwurf, fordert jedoch Nachbesserungen in einigen Details.

Mit dem Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern (GeoWG) bekräftigt die Bundesregierung laut BVG ihr Bekenntnis zum Geothermieausbau in Deutschland. Das Gesetz soll Genehmigungsverfahren durch die Festschreibung von festen Fristen für Behörden, die Digitalisierung von Genehmigungsanträgen sowie der Möglichkeit eines vorgezogenen Maßnahmenbeginns beschleunigen.

„Mit dem Gesetzentwurf werden wichtige und längst überfällige Beschleunigungsmaßnahmen umgesetzt. Die Schaffung eines Geothermie-Stammgesetzes mit der Festschreibung des überragenden öffentlichen Interesses ist ein großer Meilenstein für die Geothermie“, sagt Gregor Dilger. Der Geschäftsführer des Bundesverbandes Geothermie sieht aber weitere Beschleunigungsmöglichkeiten. „Durch die vorliegenden Maßnahmen zur Änderung des Bergrechts, Wasserrechts und Naturschutzrechts können wir beim Ausbau der Geothermie einen Gang hochschalten.“ Für einen deutlich beschleunigten Geothermieausbau bedürfe es aber weiterer Maßnahmen. Ziel sollte sein, dass man geothermische Fernwärmeanlagen und Kraftwerke in einem Zeitraum von zwei bis drei Jahren umsetzen könne.

Für die Unternehmen der Geothermiebranche spielt der Zeitfaktor von der Planung bis hin zur Inbetriebnahme der Anlagen eine große Rolle. „Eine deutliche Beschleunigung des GeoWG würde eine Aufnahme der Geothermie in die Privilegierungstatbestände des §35BauGB bringen. Außerdem sollten im GeoWG auch in Umsetzung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED III) sogenannte Go-to-Gebiete (Beschleunigungsgebiete) für Geothermievorhaben ausgewiesen werden“, fordert Karin Thelen, Präsidentin des BVG. Positiv bewertet der BVG, dass laut dem Entwurf des Geothermiebeschleunigungsgesetzes Hauptbetriebspläne flexibilisiert und deren Laufzeiten verlängert werden sollen.

Entwurf des Geothermiebeschleunigungsgesetzes fasst Anwendungsbereich nicht breit genug

Außerdem sollte der Anwendungsbereich des GeoWG breiter gefasst und es sollte die erforderlichen seismischen Untersuchungen sowie die Anlagen, die Erdwärme nutzbar machen, mit einbeeziehen. Mit Blick auf die zunehmende Relevanz der Kältenutzung des Grundwassers hält der BVG es zudem für ratsam, auch das Kühlen mit Grundwasser oder Erdwärme zu erleichtern.

Der BVG fordert außerdem, dass man öffentliche Einrichtungen dazu verpflichtet, ihre Grundstücke kurzzeitig für Schritte wie seismische Messungen, die zur Realisierung der Vorhaben notwendig sind, zur Verfügung zu stellen. Außerdem braucht es die Einführung eines Duldungsrechtes für die Verlegung von Fernwärmetransportleitungen, um den Ausbau und die Nutzung von Tiefer Geothermie im Fernwärmesystem zu fördern. 

Geothermieprojekte erfordern gegenwärtig eine Vielzahl von Entscheidungen unterschiedlicher Behörden. In der Praxis wäre es sinnvoller, einer Behörde dabei die Federführung zu überlassen. Die Zulassung von Geothermie-Vorhaben sollte in einem Zulassungsverfahren mit umfassender Konzentrationswirkung unter Einschluss aller erforderlichen Einzelgenehmigungen, insbesondere von Baugenehmigungen für obertägige Anlagen erfolgen. Dies erspart eine aufwändige Koordinierung von und Abstimmung zwischen Zulassungsverfahren.

Auch im Bereich der Oberflächennahen Geothermie sind laut BVG Genehmigungserleichterungen notwendig. Die im Bürokratiegesetz IV vorgeschlagene Herausnahme von Bohrungen bis 400 Meter aus dem Bergrecht wäre sinnvoll, um den Ausbau dezentraler Erdwärmeheizungen voranzutreiben, die nahezu überall in Deutschland zum Einsatz kommen können. Solche Vorhaben sollten auch vom Prüfverfahren nach dem Standortauswahlgesetz für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle ausgenommen werden.

Quelle: BVG | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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