Bioenergieverbände fordern bessere Prozesswärmeförderung für Biomasse

Im Bild eine Hand mit Holzschnitzeln als Symbol für die Merkblätter der EEW-Förderung.Foto: Juergen Wiesler / stock.adobe.com
Für Biomasseanlagen erhalten Investoren in der EEW-Förderung für industrielle Prozesswärme weniger Förderung als für andere Erneuerbare-Energien-Anlagen.
In der Überarbeitung der Merkblätter der EEW-Förderung sollte der Bund nach Ansicht der Bioenergieverbände Verbesserungen für die Biomassenutzung in der Prozesswärme umsetzen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen Entwurf zur Überarbeitung der Merkblätter der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) vorgelegt. Die Verbände im Hauptstadtbüro Bioenergie kritisieren den Entwurf als unzureichend. Die aktuelle Überarbeitung, zu der derzeit ein Stakeholder-Beteiligungsprozess läuft, sollte der Bund laut der Verbände nutzen, um Verbesserungen für die Biomassenutzung in der Prozesswärme umzusetzen.

„Der erste Aufschlag des BMWK zur Überarbeitung der Merkblätter der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) vertut erneut eine große Chance, echte Verbesserungen zur Biomassenutzung in der Prozesswärme zu erreichen“, sagt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie. „Gerade hier müssen unnötige Beschränkungen für die Bioenergie als einer der wichtigsten Bausteine für den Ausbau erneuerbarer Energien in der Industrie im Sinne des Klimaschutzes aber auch der Versorgungssicherheit, beseitigt werden.“ Der Anteil erneuerbarer Energien bei der industriellen Prozesswärme liegt aktuell nur bei rund 7 % und ist damit das Schlusslicht der Wärmewende. Gleichzeitig benötigt die industrielle Prozesswärme 19 % des gesamten deutschen Energieverbrauchs. Somit gehört die Prozesswärme in der Industrie zu den größten Energieverbrauchern Deutschlands.

Überarbeitung der EEW-Merkblätter für Erhöhung der Förderquote nutzen

„Allen voran muss die starke Absenkung der Förderquoten für Biomasse zurückgenommen werden“, fordert Rostek. Bei der letzten Novelle der EEW im Februar hat der Bund die bisherigen Förderquoten für alle erneuerbaren Energien abgesenkt. Besonders einschneidend jedoch für Biomasseanlagen. Für kleine Unternehmen hat man die Förderung auf 40 % für mittlere Unternehmen auf 30 % und für große Unternehmen auf 20 % um jeweils 20 Prozentpunkte abgesenkt. Für die anderen erneuerbaren Energien hat der Bund die Fördersätze insgesamt nur um 5 Prozentpunkte im Vergleich zur vorherigen Förderung gekürzt.

„Doch gerade für kleine und mittlere Unternehmen zählt der Fuel Switch oftmals zu den größten Investitionen in der Firmengeschichte. Neben der CO2-Neutralität ist es entscheidend, dass der Energieträger den wirtschaftlichen und technischen Anforderungen der Unternehmen gerecht wird. Aufgrund der hohen Investitionskosten für Biomasseanlagen führt die Absenkung der Förderquoten in Verbindung mit den bereits vorgenommenen massiven Beschränkungen zu einer deutlichen Schlechterstellung und schadet der industriellen Prozesswärmewende“, so Rostek.

Wirtschaftlichkeit als Fördervoraussetzung gefordert

Daneben müsse der Bund auch die bereits erfolgten Einschränkungen für Biomasse der Vergangenheit abschaffen. Dazu zählt, neben der laut den Verbänden willkürlich festgelegten förderfähigen Holzbrennstoffen, dass man der direkten Elektrifizierung etwa bei Dampferzeugungsprozessen der Vorzug vor Holzenergie gibt. Das resultiert laut den Verbänden daraus, dass zwar die technische Umsetzbarkeit, nicht jedoch die Wirtschaftlichkeit als Fördervoraussetzung von Biomasse gegenüber der Wärmeerzeugung aus Strom gilt. Die Leiterin des HBB sagt „Für Unternehmen kann es mit den jetzigen Förderbedingungen betriebswirtschaftlich sinnvoller sein, gänzlich auf eine Umrüstung der Prozesswärmeerzeugung zu verzichten und weiterhin Erdgas zu nutzen, da ein wirtschaftlicher Betrieb der Wärmeerzeugung keine Rolle spielt.“

Nicht zuletzt sind auch die Einschränkungen für die Förderung neuer Biogasanlagen derart restriktiv, dass hier auf absehbare Zeit wohl kein Investor einen Fördertatbestand Anspruch nehmen wird. Um KWK-Wärme von Biogasanlagen nutzbar zu machen, die man weder betriebsintern nutzen noch über ein Wärmenetz abtransportieren kann, sollte der Bund zukünftig Wärmekonzepte fördern, bei denen man die Wärme über mobile Wärmespeicher zu Abnehmern transportiert, fordert Rostek.

Quelle: HBB | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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