BDEW: Selbstverpflichtung zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen

Im Bild ein Topf mit Geld als Symbol für die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen.Foto: Tatjana Balzer / stock.adobe.com
Die Windanlagen-Projektierer und Betreiber im BDEW haben sich freiwillig zur flächendeckenden finanziellen Beteiligung von Kommunen an neuen Windenergieanlagen verpflichtet.

Laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen Betreiber von Windenergieanlagen den Standortkommunen eine finanzielle Beteiligung anbieten. Diese freiwillige Regelung ermöglicht, dass die Gemeinden direkt von den Stromerträgen der Windenergieprojekte in ihrer näheren Umgebung profitieren. Damit will der Gesetzgeber die Vorteile des Ausbaus von Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Bevölkerung sichtbar machen und gleichzeitig die Akzeptanz entsprechender Projekte verbessern. Die Windanlagen-Projektierer und Betreiber, die im Branchenverband BDEW organisiert sind, verpflichten sich nun zur flächendeckenden finanziellen Beteiligung von Kommunen. Diese Selbstverpflichtung soll das Engagement der Projektierer und Betreiber von neuen Windenergieanlagen unterstreichen, die Gemeinden in der Nähe ihrer Windparks bundesweit einheitlich finanziell zu beteiligen und damit die freiwillige Regelung im Rahmen des Paragrafen 6 EEG 2023 obligatorisch umzusetzen.

Finanzielle Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen in Höhe von 20.000 bis 30.000 Euro pro Jahr

Dadurch profitieren die Gemeinden unmittelbar von den Vorteilen des Ausbaus der Windenergie an Land. Je nach Standort ist mit einer Summe von 20.000 bis 30.000 Euro pro Jahr pro Windenergieanlage zu rechnen, die man an die umliegenden Gemeinden auszahlt. Diese zusätzlichen Einnahmen können die Gemeinden in wichtige lokale Projekte – gerade auch im ländlichen Raum – investieren und damit die Lebensqualität vor Ort weiter verbessern und nachhaltiges Wachstum fördern. Dies kann beispielsweise die Förderung von Bildungs- und Sozialprojekten, den Ausbau der Infrastruktur oder Investitionen in weitere umweltfreundliche Technologien umfassen. Der BDEW regt schließlich an, dass der Gesetzgeber die Unklarheiten bei der Anwendung von Paragraf 6 EEG 2023 legislativ bereinigt, damit diese nicht mehr dem Abschluss von Verträgen zur Umsetzung dieser Regelung entgegenstehen.

„Windenergieanlagen an Land entstehen meist in der Fläche, in ländlichen Regionen. Die Selbstverpflichtung der Unternehmen zur finanziellen Beteiligung bei neuen Windenergieanlagen ist eine gute Nachricht für die Kommunen. Die Unternehmen sind an einer engen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit interessiert und unterstreichen dies mit der obligatorischen Umsetzung der Regelung im EEG“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Sie ist ein wichtiger Schritt, um eine nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum zu stärken und gleichzeitig die Akzeptanz und Unterstützung für Windenergieprojekte an Land weiter zu fördern.“

Quelle: BDEW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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