DUH geht gegen Gasversorger vor, die klimaneutrales Erdgas bewerben
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat fünf weitere Gasversorger aufgefordert, ihre irreführende Werbung für angeblich „klimaneutrales“ und „klimakompensiertes“ Erdgas zu unterlassen: Das Stadtwerk am See in Überlingen sowie die Stadtwerke in Aalen, Bruchsal, Neustrelitz und Speyer. Diese fünf Unternehmen bewerben ihre Ökogas-Produkte durch die Kompensation der Klimagasemissionen mittels Emissionsgutschriften aus Wasserkraftprojekten. Nach einer Untersuchung durch die DUH sind diese jedoch untauglich, um die versprochene Klimaneutralität beziehungsweise eine ehrliche Klimakompensation zu erreichen. Bereits im April 2024 ist die DUH gegen 15 Gasversorger vorgegangen, die zur Kompensation ihrer Ökogas-Tarife auf Wald- und Kochofenprojekte zurückgegriffen hatten. Gemeinsam mit Correctiv hatte die DUH zuvor umfassend zum Thema Ökogas recherchiert und in einem ersten Schritt Rechtsverfahren gegen 15 Gasversorger eingeleitet.
Angeblich klimaneutrales Erdgas ist Teil des Problems
„Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, wenn ihnen beim Thema Heizen und Tanken klimaneutrale Technologien oder Kraftstoffe versprochen werden“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Tatsächlich erleben wir eine aktive Verbrauchertäuschung gerade der umweltbewussten Kundinnen und Kunden, indem man ihnen fossiles Erdgas verkauft, das in Wirklichkeit mit untauglichen Klimakompensationsprojekten grün gewaschen wird. Wir fordern die Gasversorger dazu auf, ihr Erdgas mit den tatsächlichen Informationen über den realen Klimagas-Fußabdruck zu bewerben und diesen nicht durch Verrechnung mit noch dazu ungeeigneten Kompensationsprojekten zu verstecken. Fossile Energieträger in grünem Gewand sind keine Lösung, sondern Teil des Problems.“
Im Wesentlichen verstoßen die untersuchten Kompensationsprojekte gegen das Kriterium der sogenannten Zusätzlichkeit. Zusätzlich sind Projekte, die man ohne die Finanzierung über CO2-Zertifikate nicht realisiert hätte. Wenn wie in den untersuchten Fällen die Wasserkraftwerksprojekte bereits Jahre vor Beginn des Verkaufs von Kompensationszertifikaten in Betrieb gingen, ist nach Ansicht der DUH dieses Kriterium inhaltlich wie formal nicht erfüllt. Durch den Erwerb von Zertifikaten aus bereits existierenden Wasserkraftwerken findet damit kein zusätzlicher Klimaschutz statt.
Agnes Sauter, DUH-Leiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung sagt: „Die vermeintliche Kompensation von CO2 im globalen Süden ist hochproblematisch, etwa im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit und Zusätzlichkeit von Emissionseinsparungen. Genau wie bei den Gasversorgern, die wir im April wegen ungeeigneter Waldschutzprojekte zur Unterlassung aufgefordert haben, verweigern diese Gasversorger einen ehrlichen Klimaschutz und blenden zudem negative soziale und ökologische Folgen aus. Wir haben überprüft, ob die 15 Gasversorger, gegen die wir in diesem Frühjahr erfolgreich vorgegangen sind, ihre verbindlichen Erklärungen auf Unterlassung der Werbung mit angeblicher Klimaneutralität tatsächlich eingehalten haben.“ Bei drei der Unternehmen sei dies nicht der Fall und die DUH will deshalb erneut juristische Schritte gegen diese Gasversorger einleiten.
Quelle: DUH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH