RED-III-Umsetzung: Regierung legt Gesetzesentwurf vor

Agri-PV-Anlage mit Kräutern vor aufgeständerten SolarmodulenFoto: jeson / stock.adobe.com
Agri-PV soll Flächen doppelt nutzbar machen.
Mehr Flächen für erneuerbare Energien schneller ausweisen und zugleich das knappe Land sparsam nutzen – all das soll der neue Gesetzesentwurf zur Raumordnung beinhalten.

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort beschlossen. Mit sogenannten Beschleunigungsgebieten und verkürzten Genehmigungszeiten sollen die Genehmigungsverfahren für Windenergie an Land und Solarenergie deutlich schneller werden, wie von der EU gefordert. Der entsprechenden Gesetzesentwurf hatten die Bundesministerien für Wirtschaft, Bauen und Umwelt gemeinsam vorgelegt. Das Landwirtschaftsministerium brachte eine Änderung zur Mehrfachnutzung von Flächen ein.

Die Ausweisung der Beschleunigungsgebiete soll im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz geregelt werden. So sollen Projekte in diesen Gebieten in dem vereinfachten und beschleunigten Verfahren genehmigt werden können, das im Windenergieflächenbedarfsgesetz bereits vorgesehen ist. Um Projekte auch außerhalb der Beschleunigungsgebiete schneller voranzubringen, sind zudem Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes vorgesehen.

Landwirtschaftsministerium thematisiert Mehrfachnutzung von Flächen

Um zugleich die knappe Ressource Fläche gut zu nutzen, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Mehrfachnutzungen von Flächen explizit in den Gesetzesentwurf eingebracht. Damit ist insbesondere die Agri-Photovoltaik gemeint.

Laut BMEL werden aktuell täglich 52 Hektar landwirtschaftliche Fläche für Siedlungen und Verkehr umgewidmet. Die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie und der Koalitionsvertrag sehen vor, diesen Flächenverbrauch bis 2030 auf unter 30 Hektar täglich zu bremsen. Dem gegenüber steht der Flächenbedarf für mehr Wohnungsbau, Umwelt- und Naturschutz, den Ausbau von Infrastruktur und nicht zuletzt den Ausbau erneuerbarer Energien vermehrt. Die Mehrfachnutzung ist eine der vom Thünen-Institut 2023 vorgeschlagenen Maßnahmen. Sie soll sich in Zukunft in § 7 im Raumordnungsgesetz wiederfinden. So will das BMEL in der Raumordnung die Anforderungen der RED III und die sparsame Flächennutzung verbinden.

Ein gemeinsamer Referenten-Entwurf der Bundesministerien hatte im April 2024 Änderungsbedarf beim Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), Baugesetzbuch (BauGB), Raumordnungsgesetz (ROG), Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausgemacht.

Was die Genehmigungsbehörden und staatliche Stellen nun beachten müssen, hat das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) zusammengestellt.

Quelle: BMWK, BMUV, BMEL | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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