Verbraucherzentrale NRW: Klage wegen Verstößen gegen Informationspflicht bei Steckersolargeräten
Die Verbraucherzentrale NRW geht im Zusammenhang mit Angeboten für Steckersolargeräte gegen die Unternehmen Amazon Services Europe S.a.r.l, Mediamarktsaturn Plattform Services GmbH und NeS GmbH vor. Die Klage betrifft die Online-Portale amazon.de, mediamarkt.de, saturn.de und netto-online.de. Kern der Klagen ist der fehlende Hinweis auf die sogenannte Elektrofachkraft-Pflicht beim Anschluss und bei der Anmeldung von Steckersolargeräten mit einer Ausgangsleistung über 800 Watt.
Der Absatz von Balkonkraftwerken nimmt stetig zu, besonders im Onlinehandel. Bei solchen Steckersolargeräten mit mehr als 800 Watt Ausgangsleistung des Wechselrichters gilt, wie bei großen Photovoltaik-Anlagen, die sogenannte Elektrofachkraft-Pflicht. Das heißt, dass ein beim Netzbetreiber eingetragener Fachbetrieb das Steckersolargerät anschließen und beim Netzbetreiber anmelden muss. Ausgenommen davon sind nur Anlagen bis 800 Watt Ausgangsleistung. Denn diese dürfen Bürger:innen selbst anschließen. „Anbieter von Steckersolargeräten mit einer Ausgangsleistung über 800 Watt müssen Verbraucher:innen nach unserer Auffassung vor ihrer Kaufentscheidung über die Elektrofachkraft-Pflicht aufklären“, sagt Holger Schneidewindt, Energierechtsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. „Zweck der Elektrofachkraft-Pflicht ist zum einen der Brand- und Gesundheitsschutz, zum anderen auch der Schutz des Stromnetzes, welcher letztlich der Versorgungssicherheit dient.“
Plattformbetreiber müssen über Elektrofachkraft-Pflicht bei Steckersolargeräten informieren
Während die NeS GmbH als Verkäuferin für Verstöße gegen die Informationspflicht haftet, haften die Betreiber von amazon.de, mediamarkt.de und saturn.de nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW als Plattformbetreiber. Sie bieten einen Markplatz, auf dem Dritte ihre Waren anbieten. Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW haften die Plattformbetreiber, die man zuvor auf konkrete Verstöße hingewiesen hat, für zukünftige kerngleiche Verstöße auf ihren Plattformen unmittelbar, das heißt, ohne dass ein klagebefugter Verband wie die Verbraucherzentrale zunächst erneut darauf hinweisen müsste.
Die Klage gegen netto-online.de ist vor dem Oberlandesgericht Bamberg anhängig. Ferner verhandelt im Fall amazon.de das Landgericht Frankfurt am Main und gegen mediamarkt.de und saturn.de ist das Landgericht München angerufen.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH