Novelle der Fernwärme-Verordnung mit neuen Regeln für Erneuerbare

Blick durch ein Rohr auf andere Rohre für die Fernwärme. Sie liegen in einem Graben.Foto: Anoo / stock.adobe.com
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen Referentenentwurf zur Änderung der Fernwärme-Verordnung vorgelegt. Die neuen Regeln sollten teils auch für Gebäude- und Kleinstnetze gelten. Die Verordnung führt auch für erneuerbare Energien zu neuen Optionen. Stellungnahmen sind noch bis zum 20. August möglich. Hier einige Details zur geplanten Fernwärme-Verordnung.

Ziel des BMWK sei es, den Schutz von Verbrauchern vor zu hohen Fernwärmepreisen zu stärken, erläutert Pressesprecherin Susanne Ungrad gegenüber den Solarthemen. Dafür sollten mit der Novelle der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ wettbewerbs- und kundenfreundliche Verbesserungen für mehr Transparenz und Flexibilität bei der Versorgung mit Fernwärme erreicht werden.

BDEW fordert mehr Transparenz bei der Fernwärme

Ungrad nennt die künftig geforderte Veröffentlichung preisrelevanter und weiterer Informationen an einer zentralen Stelle im Internet. Das Ministerium will Preisänderungsklauseln konkretisieren, u.a. um Preisänderungen an die Kostenentwicklung der tatsächlich eingesetzten Energieträger zu binden. Gleichzeitig soll sich der wirtschaftliche Rahmen für die Versorgung mit Fernwärme stabilisieren. Voranbringen möchte das Ministerium auch die Digitalisierung der Messverfahren. 

Anders als kürzlich die Monopolkommission Anfang Juli in ihrem Hauptgutachten vorschlug, will das BMWK offenbar keine Preisobergrenzen für die Fernwärme einführen. Die Monopolkommission hatte erklärt, es bestehe die Gefahr, dass sich bereits bestehende Monopolstellungen der Fernwärmeversorger noch ausweiten und zu überhöhten Preisen führen könnten.

Klagen gegen die Fernwärme sind möglich

Dagegen setzt das Ministerium auf die Bestimmungen in der neuen Fernwärme-Verordnung. Sie sollen Kund:innen gegen gegen übermäßige Preiserhöhungen schützen. Und im Streitfall stünde ihnen der Weg zu den Zivilgerichten offen. Außerdem bestehe seit dieser Legislatur die zusätzliche Möglichkeit einer Sammelklage in Form einer kollektiven Leistungsklage. Eine solche habe etwa der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bereits gegen einzelne Anbieter eingereicht. Darüber hinaus habe die Regierungskoalition mit der Ausweitung der verschärften Missbrauchsaufsicht des § 29 im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen den Fernwärmeversorgern die Beweislast für die Angemessenheit ihrer Preise zugewiesen.

Mehr erneuerbare Energie in Fernwärmenetze

Mit der Fernwärme-Verordnung will das BMWK auch neue Optionen für erneuerbare Energien schaffen. So ist vorgesehen, dass die Versorger künftig unterschiedliche Fernwärmeprodukte in einem Netz anbieten können. Die gelieferte Wärme könnte – rechnerisch – zum Beispiel einen höheren Anteil von Wärme aus erneuerbaren Energien beinhalten. Das wäre eventuell für Unternehmen interessant, die ihre CO2-Emissionen reduzieren wollen. Oder Tarife könnten Verbraucher:innen belohnen, deren Bezug sich netzdienlich steuern lässt. 

Generell sollen die Fernwärmelieferanten mehr Informationen liefern und ihren Kund:innen zugänglich machen. Das betrifft etwa den Anteil erneuerbarer Energien und die Wärmeverluste. 

Leistungsreduktion für Kund:innen schwerer

Für Kund:innen kann dabei auch der Anteil erneuerbarer Energien relevant sein, wenn es ihnen um eine Reduktion der Anschlussleistung geht – und damit um eine Reduktion des Grundpreises. Das soll künftig nur noch aus zwei Gründen möglich sein. Erstens, wenn ein Kunde ein Gebäude – auch – durch eine andere Heizung versorgen lässt, die laut Gebäudeenergiegesetz zulässig ist. Das aber will das BMWK an eine zweite Bedingung knüpfen, nämlich dass ein Versorger sich nicht an die Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes hält. Dann ist auch eine recht kurzfristige komplette Kündigung des Vertrages möglich. Zweitens ist eine Reduktion der Anschlussleistung möglich, wenn ein Gebäude energieeffizient saniert wurde.

Versorger, die sich an das Wärmeplanungsgesetz halten, also einen Dekabonisierungsplan rechtzeitig erstellen und einen wachsenden Anteil erneuerbarer Energie an ihren Wärmelieferungen vorsehen, haben im Gegenzug künftig eine solidere Planungsgrundlage.

Erste Kritik am Referentenentwurf

Die wachsenden Transparenzanforderungen stoßen aber auch auf Widerstand. Der Verband der Fernwärmeversorger AGFW kritisiert in einer ersten Reaktion auf den Referentenentwurf zur Fernwärme-Verordnung, es sei bereits jetzt „ein deutlicher Zuwachs an Bürokratie für die Unternehmen erkennbar“. Die neuen Informationspflichten brächten wenig Mehrwert für Verbraucher:innen. Sie bedeuteten aber viel Mehraufwand bei den Unternehmen. 

„Die deutschen Fernwärmeversorger stehen vor immensen Herausforderungen und müssen in den kommenden Jahren gewaltige Summen in den Ausbau und die Transformation der Fernwärme stecken, damit die Klimaziele in Deutschland erreicht werden können“, so der AGFW. „Ein immer engeres bürokratisches und regulatives Korsett nimmt den Unternehmen dabei die Luft für die nötigen Anstrengungen und sollte vermieden werden, damit die Wärmewende mit einem deutlichen Ausbau der Fernwärme gelingen kann.“

Die nun anstehende Diskussion um die neue Fernwärme-Verordnung wird daher sicherlich kontrovers. Denn auf der anderen Seite wird den Verbraucherschutzverbänden der Schutz der Kund:innen sicherlich nicht weit genug gehen. Dabei verfolgt das Ministerium laut eigener Aussage durchaus mindestens drei Zielstellungen. Es will die Kund:innen besser vor überhöhten Preisen schützen. Und ihnen sollen die Preise besser verständlich gemacht werden. Das dient einer höhere Akzeptanz. Zweitens soll es mehr Sicherheit für die Versorger geben, damit sie in ihre Netze investieren können. Und drittens sollen erneuerbare Energien deutlich mehr zum Zuge kommen können.

Letzterem dient eine neue Regel zu Preisanpassungsklauseln. Unternehmen können künftig ihre Preise erhöhen (oder auch senken), wenn sie auf andere Energieträger umsteigen. 

Autor: Andreas Witt | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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