Kürzung bei Energieberatung – Antrag schnell stellen

Im Bild ein Tablett mit der Aufschrift Energieberatung als Symbol für die Energieberatungsförderung.Foto: Stockwerk-Fotodesign / stock.adobe.com
Der Bund kürzt die Förderung der Energieberatung. Noch bis Mittwoch, 7. August, gelten die alten Sätze.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat angekündigt, den Zuschuss für die Erstellung von individuellen Sanierungsfahrplänen (iSFP) senken zu müssen. Die Absenkung greift ab dem 7. August, 0 Uhr. Bislang liegt der Zuschuss zu einem iSFP bei maximal 80 Prozent. Ab Mittwoch, 7. 8., sind es noch 50 Prozent.

Wer eine Energieberatung in Anspruch nehmen will, der könnte gut beraten sein, schnell zu handeln und einen Antrag auf Förderung zu stellen. Denn die staatliche Förderung steht vor einer kurzfristigen Kürzung. Konkret teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) mit, aufgrund haushalterischen Engpässen, den Zuschuss für die Erstellung von individuellen Sanierungsfahrplänen (iSFP) zu senken. Die Kürzung greift bereits ab dem 7. August, 0 Uhr. Bislang liegt der Zuschuss zu einem iSFP bei maximal 80 Prozent. Künftig sind es nur noch 50 Prozent.

Wie Susanne Ungrad, Pressesprecherin im BMWK, gegenüber dem Solarserver erklärte, ist entscheidend, wann der Antrag gestellt wird. Es komme nicht auf den Tag der Antragsbewilligung an. 

Daher kann es sich lohnen, sich jetzt zu beeilen. Den Antrag können Hauseigentümer:innen selbst beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) stellen oder schon damit Energieberater:innen beauftragen. In jedem Fall muss bei der Antragstellung schon klar sein, wer die Energieberatung vornehmen soll. Denn im Antrag muss diese Angabe enthalten. Allerdings sollte man nicht vorschnell eine Energieberatung vergeben. Denn die Honorare der Energieberater:innen können sich stark unterscheiden. Daher empfielht es sich, auch hier die Preise zu vergleichen.

Haushaltsloch sorgt für Kürzung bei Energieberatung

Mit der Zuschusssenkung zieht das BMWK eine Notbremse. Nach Angaben des Ministeriums hat die Anzahl der Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden Juli 2024 mit 80.000 einen neuen Höchststand erreicht. Angesichts der haushaltspolitischen Gesamtlage und der anhaltend hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen sei daher eine Anpassung der Fördersätze und der Zuschusshöhen unerlässlich. Deshalb ist nach Aussage des BMWK vorgesehen, die Fördersätze ab dem 7. August von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars zu reduzieren und die maximalen Zuschussbeträge pro geförderte Beratung, um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abzusenken.

Wie Ungrad erläutert, bestehe ansonsten die Gefahr, dass etwa ab September kein Geld für Energieberatungen mehr zurVerfügung stehen könnte. Das Ministerium sei froh, dass der Etatposten habe erhalten werden können. Doch eine Aufstockung werde es nicht geben können Durch die Absenkung sollen auch in Zukunft möglichst viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten und die Programme auf einem guten Niveau weitergeführt werden. 

iSFP-Bonus bleibt

Unverändert, also voll erhalten bleiben der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) und die höheren förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen, z.B. für die Gebäudehülle und für Fenster. Das heißt, auch weiterhin erhöht sich die Zuschussförderung für sonstige Effizienz-Einzelmaßnahmen (z.B. Fenstertausch oder Dämmung Außenwände) von 15% auf 20%, wenn zuvor mithilfe der Energieberatungsförderung ein iSFP erstellt wurde. Auch bleibt es dabei, dass sich die förderfähigen Ausgaben für solche Effizienz-Einzelmaßnahmen bei Vorlage eines geförderten iSFP auf 60.000 EUR verdoppeln (ggü. 30.000 EUR ohne geförderten iSFP).  

Geförderte Energieberatungen werden mit den Förderprogrammen Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) für private Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen sowie Kommunen und gemeinnützige Organisationen angeboten. Sie bieten ganz konkrete Informationen und Orientierung zur energetischen Sanierung von Gebäuden. Die Beratungen legen so die Grundlage für zielgerichtete Schritte hin zu mehr Energieeffizienz, für die Nutzung Erneuerbarer und die Abkehr von fossilen Energien.

Im EBW-Förderprogramm hat sich die Nachfrage in den letzten Jahren vervielfacht (Rund 10.000 Anträge in 2019, 130.600 in 2023 und bereits über 80.000 Anträge bis Anfang Juli 2024). Im EBN-Förderprogramm sind bis Anfang Juli bereits rund 3200 Anträge eingegangen, im letzten Jahr waren es gesamt rund 6000.

Quelle: BMWK | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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