BMWK war Milliarden-Mehrbedarf für EEG schon früh bekannt
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) war bereits seit Januar 2024 durch die Übertragungsnetzbetreiber über einen absehbaren, erheblichen Mehrbedarf für das EEG-Konto des laufenden Jahres informiert. Das erklärt das Ministerium auf eine parlamentarische Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Allerdings hat das BMWK laut der weiteren Antwort das erwartete Defizit erst im Mai 2024 beim Bundesfinanzministerium angemeldet, und zwar in Form eines Antrags für eine überplanmäßige Ausgabe.
Als Grund nannte das BMWK, dass die im Januar vorliegenden Erkenntnisse noch „nicht Etat-reif“ gewesen seien, „da sich der Finanzierungsbedarf des EEG-Kontos fortlaufend sowohl nach oben als auch nach unten entwickelt und von verschiedenen volatilen Faktoren abhängt“.
Konkret bedeutet das, dass für den Bundeshaushalt durch die EEG-Mehrausgaben ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf von 8,8 Milliarden Euro entsteht. Dieser ist bisher nicht Teil des 2024er Haushaltes. Der Betrag sei nun laut BMWK auf einem vorläufigen Deckungskonto des Klima- und Transformationsfonds (KTF) verbucht, das bis Ende des Jahres durch Minderausgaben und Mehreinnahmen im KTF auszugleichen sei. Dies ist genauer in einem Nachtragshaushalt zu regeln, den das Bundeskabinett am 17. Juli 2024 auf den Weg gebracht hat. Insgesamt summieren sich der Mehrbedarf und Mindereinnahmen aus dem europäischen Emissionshandel auf insgesamt 10,375 Mrd. Euro.
Hintergrund für das Loch im EEG-Konto sind die gefallenen Strompreise. Die Differenz zu den EEG-Vergütungen muss der Bund seit Abschaffung der EEG-Umlage 2022 aus dem Haushalt ausgleichen. Die Einnahmen aus dem Emissionshandel fallen deshalb, weil sich auch der CO2-Preis niedriger als erwartet entwickelt.
Ursprünglich hatten die Übertragungsnetzbetreiber im Herbst 2023 einen Bedarf von 10,6 Mrd. Euro für 2024 angemeldet. Im Januar hatten sie dann dem BMWK einen zusätzlichen Bedarf angezeigt.
Die Regierung will aus dieser Entwicklung nun wohl weitere Lehren ziehen, weil die EEG-Kosten ansonsten auch Förderprogramme negativ beeinflussen könnten. Lesen Sie dazu den Bericht zur geplanten Entlastung des KTF.
Quelle: Deutscher Bundestag | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH